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Petition 189940

Gesundheitsvorsorge

Aufhebung des Masernschutzgesetzes/Masern-Impfpflicht vom 03.11.2025

Text der Petition

Wir fordern die sofortige Aufhebung des sog. "Masernschutzgesetzes", bzw. der Masern-Impfpflicht, wie sie im „Masernschutzgesetz“ formuliert ist.

Begründung

Das äußerst ungünstige Nutzen-Risiko-Verhältnis der Masern-Impfung ist ein Hauptargument für die sofortige Beendigung der Impfpflicht. Nach aktuellen epidemiologischen Zahlen ist in Deutschland das Risiko eines schwerwiegenden Masern-Impfschadens um ein Vielfaches höher als das Risiko, eine schwere Komplikation einer natürlichen Maserninfektion zu erleiden. Das Risiko, in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung zu versterben, ist bei uns ebenfalls mehrfach höher als das Risiko an Masern zu versterben.
Längst bevor die Masernimpfung eingeführt wurde, war die Sterblichkeitsrate der Masern in Deutschland bereits auf ein sehr niedriges Niveau nahe Null zurückgegangen. Komplikationen von Masern waren auch vor Einführung der Impfung kein Problem mehr. Die sehr seltenen Fälle komplizierter Verläufe betrafen meist vorgeschädigte oder extrem belastete Kinder.
Die angeblich nur durch die Impfung zu erreichende Herdenimmunität und der behauptete Schutz vulnerabler Gruppen sind wissenschaftlich nicht belegt. Auch was die als angebliche Spätfolge der Masern dramatisierend ins Feld geführte, extrem selten auftretende „subakute sklerosierende Panenzephalitis“ (SSPE) betrifft, ist bis heute ungeklärt, ob eine vorausgegangene Masernerkrankung überhaupt als Ursache einer SSPE verantwortlich gemacht werden kann.
Darüber hinaus werden durch die Impfpflicht wichtige Grundrechte verletzt, wie das in Art. 2.2 GG garantierte Recht auf körperliche Unversehrtheit, oder das in Art 6.2 GG formulierte „Elternrecht“. Auch dies ist ein gewichtiges Argument gegen eine Impfpflicht.

Das seit März 2020 gültige sog. „Masernschutzgesetz“ widerspricht den Grundsätzen verantwortungsvollen medizinischen Handelns und beschneidet die Rechte der Kinder und ihrer Eltern. Die darin verankerte Masern-Impfpflicht bzw. Masern-Immunitäts-Nachweispflicht, die jährlich einen Geburtsjahrgang, also etwa 700.000 Kinder in unserem Land betrifft, ist rechtlich widersprüchlich und medizinisch unverantwortlich.
Die im Masernschutzgesetz verankerte faktische Impfpflicht gilt für alle Kinder ab dem 1. Geburtstag, die in Kitas, Kindergärten und Schulen betreut werden, sowie für alle nach 1970 geboren Personen, die in Gemeinschafts- oder medizinischen Einrichtungen arbeiten.

In der Begründung der Notwendigkeit dieser faktischen Masern-Impfpflicht geht das Bundesministerium für Gesundheit von zahlreichen falschen Annahmen aus, die medizinisch-wissenschaftlich nicht haltbar sind, wie eine von der Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, MWGFD e.V. initiierte Arbeitsgruppe aus Ärzten, Wissenschaftlern und Juristen, in einem Informationsschreiben an alle Parlamentarier deutlich dargestellt hat.
Wie bei anderen Impfungen auch, sollte es unseres Erachtens stets allein im Ermessen der Eltern der Kinder bzw. der betroffenen Erwachsenen liegen, ob diese Impfung nach entsprechender Aufklärung und Beratung durch den Arzt des Vertrauens verabreicht wird.

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