Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass die Gefährdungshaftung auch für auf öffentlichem Raum abgestellte Mietroller gelten soll.
Begründung
Die Schäden an anderen Fahrzeugen, durch nicht vorschriftsgemäß abgestellte und dann umgestürzte Roller, werden von dem Geschädigten getragen. Dies ist nicht akzeptabel, da durch den Vermieter und das installierte GPS der letzte Mieter und die Abstellfläche durchaus eruiert werden kann. Der Schaden entsteht durch das nicht ordnungsgemäße Abstellen. Wenn der Abstand zu anderen Fahrzeugen eingehalten wird, kann es nicht zu diesen Schäden durch z.B. Umfallen kommen.