Text der Petition
Mit der Petition soll erreicht werden, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen grundsätzlich von der assistierten Suizidhilfe ausgeschlossen werden. In streng geprüften Ausnahmefällen soll nach DGPPNEmpfehlung ein gerichtliches Verfahren mit unabhängigen psychiatrischen Gutachten über die Freiverantwortlichkeit entscheiden, um Schutz und Selbstbestimmung zu gewährleisten.
Begründung
Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und der Stellungnahme der Stiftung Deutsche Depressionshilfe (BMG, 2022) stehen rund 90 % aller Suizide im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen, insbesondere Depressionen.
Suizidalität ist hierbei meist Symptom einer Erkrankung, nicht Ausdruck eines freien, autonomen Entschlusses.
Ein unkritischer Zugang zur Suizidhilfe für psychisch Erkrankte birgt erhebliche Risiken:
- Ihre Urteilsfähigkeit kann krankheitsbedingt eingeschränkt sein.
- Behandelbare Krisen könnten zu endgültigen Entscheidungen führen.
- Eine zu einfache Zugänglichkeit zur Suizidassistenz könnte eine gesellschaftliche Normalisierung des Suizids begünstigen und Präventionsbemühungen schwächen.
Die Stiftung Deutsche Depressionshilfe warnt daher ausdrücklich vor der Zulassung assistierter Suizide bei psychischen Erkrankungen.
Stattdessen müsse die Suizidprävention gestärkt und die Versorgung psychisch erkrankter Menschen verbessert werden.
Die DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde) empfiehlt zusätzlich, dass in Ausnahmefällen ein gerichtliches Verfahren zur Prüfung der Freiverantwortlichkeit eingerichtet wird.
Dieses Verfahren soll die Selbstbestimmtheit, Dauerhaftigkeit und Ernsthaftigkeit des Suizidwunsches prüfen (vgl. BVerfG Rn. 241–247).
Die Empfehlung umfasst:
- zwei unabhängige fachärztliche Gutachten
- unabhängige Beratung und Aufklärung der Betroffenen,
- sowie eine abschließende Entscheidung durch das zuständige Amts- oder Betreuungsgericht.
Nur so kann gewährleistet werden, dass Suizidhilfe nicht als Alternative zur Behandlung einer psychischen Erkrankung missverstanden wird.
Die gerichtliche Kontrolle schützt dabei sowohl die Selbstbestimmung der Betroffenen als auch deren Lebensrecht.
Das Ziel dieser Petition ist daher:
- den gesetzlichen Ausschluss psychischer Erkrankungen von der Suizidassistenz festzuschreiben,
- ein verbindliches gerichtliches Prüfverfahren in Ausnahmefällen vorzusehen,
- die psychische Gesundheitsversorgung und Suizidprävention bundesweit auszubauen,
- sicherzustellen, dass Suizidhilfe niemals zur Regelversorgung, sondern zur ethisch begründeten Ausnahme wird.
Damit wird der Schutz vulnerabler Menschen gestärkt, ohne das in der Verfassung verankerte Recht auf Selbstbestimmung zu missachten.