Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, das Gutscheinrecht im BGB zu modernisieren: Wertgutscheine sollen mindestens 10 Jahre gültig sein, ein klar erkennbares Ablaufdatum tragen und nach Ablauf verpflichtend zumindest mit ihrem wirtschaftlichen Wert erstattet oder angerechnet werden. Damit soll verhindert werden, dass vorausbezahlte Leistungen ersatzlos verfallen.
Begründung
Nach aktueller Rechtslage verfallen Wertgutscheine bereits nach drei Jahren vollständig, auch wenn Unternehmen keinerlei Leistung erbracht haben und über Jahre hinweg vom vorausgezahlten Betrag profitieren konnten. Das führt dazu, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine vollständig bezahlte Leistung verlieren, obwohl aus Sicht des Unternehmens weder Aufwand entstanden ist noch ein sachlicher Grund für den vollständigen Wertverfall besteht. Diese Regelung stammt aus einer Zeit analoger Geschäftsprozesse und ist im digitalen Zeitalter nicht mehr vertretbar.
Viele Branchen – etwa Fitness-, Wellness-, Freizeit- und Onlineanbieter – profitieren strukturell davon, dass alte Gutscheine verfallen. Für Verbraucher bedeutet dies jedoch einen Totalverlust, obwohl moderne digitale Verwaltungssysteme eine deutlich längere Gültigkeit und einfache Nachverfolgung ohne zusätzlichen Aufwand ermöglichen würden. In vielen europäischen Staaten gelten bereits verbraucherfreundlichere Regelungen, die längere Mindestgültigkeiten oder verpflichtenden Wertersatz vorsehen.
Eine Modernisierung des deutschen Gutscheinrechts würde Fairness herstellen, Transparenz erhöhen und gleichzeitig die Zahl zukünftiger Streitfälle reduzieren. Unternehmen hätten weiterhin Rechtsklarheit, während Verbraucher besser vor dem vollständigen Verlust vorausbezahlter Leistungen geschützt wären. Die geforderte Reform ist ein notwendiger Schritt, um das Recht an die heutige Lebenswirklichkeit anzupassen und eine ausgewogene Verteilung von Rechten und Pflichten sicherzustellen.