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Petition 190895

Betreuungsrecht

Schutzfrist von 30 Tagen für gesetzlich betreute Personen bei digitalen Verträgen vom 20.11.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, eine Schutzfrist von 30 Tagen für gesetzlich betreute Personen bei digitalen Verträgen einzuführen. Anbieter nutzen KI und automatische Systeme, die sofort Mahnungen, Sperren oder Abbuchungen auslösen - ohne menschliche Prüfung. Für Betreute ist das menschenunwürdig. Maßnahmen dürfen erst erfolgen, wenn der Betreuer bzw. die Betreuerin reagieren konnte.

Begründung

Gesetzlich betreute Menschen gehören zu den besonders schutzbedürftigen Personengruppen in Deutschland. Dennoch sind sie im Bereich digitaler Verträge, Internetdienste und Online-Abonnements unzureichend geschützt. Viele Anbieter arbeiten inzwischen mit vollautomatisierten Systemen, darunter KI-basierte Mahnprozesse, automatische Zahlungserkennung, automatisierte Sperren und Drittanbieter-Abrechnungen – oft ohne jede menschliche Kontrolle.

Diese Systeme reagieren innerhalb kurzer Zeit. Schon kleine Verzögerungen führen sofort zu Mahnungen, weiteren Mahnstufen, Sperrungen oder sogar Abmahnungen und Inkassoverfahren. Gesetzlich betreute Personen können solche Vorgänge jedoch nicht selbst klären. Die Betreuerin muss zuerst informiert werden, Unterlagen prüfen und reagieren. Das benötigt regelmäßig mehrere Tage. In dieser Zeit laufen automatisierte Abläufe jedoch weiter.

So entsteht eine Situation, in der Betroffene Mahnungen und Abmahnungen erhalten, bevor überhaupt ein Mensch auf Seiten des Anbieters oder der Betreuung die Gelegenheit hatte, den Sachverhalt zu prüfen. Diese Praxis ist unangemessen und in ihrer Wirkung menschenunwürdig. Besonders kritisch sind automatisierte Drittanbieter-Forderungen, die Betroffene oft nie veranlasst haben und deren Ursprung sie nicht nachvollziehen können.

Die Digitalisierung darf nicht dazu führen, dass vulnerable Menschen durch KI-Entscheidungen benachteiligt werden. Aktuell kommt es regelmäßig zu unnötigen Kosten, Stress und Sperrungen, die später mühsam rückgängig gemacht werden müssen. Dies wäre vermeidbar, wenn es eine klare gesetzliche Schutzregelung gäbe.

Eine verbindliche Schutzfrist von mindestens 30 Tagen würde Betreuerinnen genügend Zeit geben, Vorgänge zu prüfen, Zahlungen zu klären oder Fehler zu berichtigen. Gleichzeitig zwingt sie Anbieter dazu, nicht ausschließlich auf automatisierte Systeme zu vertrauen, sondern vor schwerwiegenden Maßnahmen eine menschliche Prüfung vorzunehmen.

Diese Schutzfrist stärkt die Rechte betreuter Personen, verhindert unnötige Kosten und reduziert Missbrauch durch Drittanbieter. Sie sorgt für Fairness in einer digitalisierten Vertragswelt und stellt sicher, dass die besonderen Bedürfnisse betreuter Menschen berücksichtigt werden.

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