Text der Petition
Mit der Petition wird die Aufhebung der Kürzung des Nettoeinkommens im Krankheitsfalls bei Betreuung der eigenen Kinder, sowie Anpassung der Altersgrenzen gefordert.
Begründung
Jedes Elternteil ist gemäß Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes zur Pflege und Erziehung verpflichtet. Wird das Kind allerdings krank, so werden Eltern, insbesondere alleinerziehende in jeder Form (z.B. Trennung, Wechselmodell, Tod, in-vitro-Fertilisation, usw.), durch die geltenden Regeln finanziell und sozial benachteiligt, da einerseits nur ein begrenztes Kontingent an Kinderkranktagen zur Verfügung steht und andererseits auf Einkommen verzichtet werden muss, da nur 90% des durchschnittlichen Nettoeinkommens gezahlt wird. Auch wenn eine Paarbeziehung existiert wird aus "wirtschaftlichen" Gründen immer diejenige Person die kranken Kinder betreuen, die ein geringeres Nettoeinkommen hat. Dies trifft statistisch überproportional auf Mütter zu und widerspricht Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes. Auch wird es Vätern so künstlich erschwert sich auch unbeschwert um ihre kranken Kindern zu kümmern. Darüber hinaus ist die Begrenzung auf Kindern unter 12 Jahre inkonsequent und sollte an die Bestimmungen der Geschäftsfähigkeit des Bürgerlichen Gesetzesbuches angeknüpft werden. Besondere Schweren werden deutlich bei chronisch kranken Kindern, die eine dauerhafte Betreuung erforderlich machen, dies sollte gesondert geregelt sein.