Text der Petition
Der Deutsche Bundestag soll gesetzlich festlegen, dass Stromanbieter bei jeder Preisänderung die aktive Zustimmung der Kunden einholen müssen. Preisänderungen dürfen erst nach Zustimmung wirksam werden. Bleibt diese aus, soll der Vertrag automatisch und ohne Nachteile enden. Dies muss auch für bestehende Verträge und Festpreise gelten.
Begründung
Die derzeitige Situation benachteiligt Verbraucherinnen und Verbraucher erheblich. Stromanbieter können Preise oft einseitig erhöhen, ohne dass eine aktive Zustimmung des Kunden erforderlich ist. Viele Verbraucher erfahren von Preisänderungen erst verspätet oder nur in intransparenten Schreiben. Zudem wird häufig der Eindruck erweckt, dass selbst Festpreisverträge nicht zuverlässig eingehalten werden.
Diese Praxis führt zu:
finanziellen Belastungen für private Haushalte,
mangelnder Transparenz,
eingeschränkter Vergleichbarkeit von Tarifen,
wachsender Unsicherheit im Energiemarkt.
Durch eine verpflichtende aktive Zustimmung bei Preisänderungen würden:
Verbraucher automatisch über jede Preisänderung informiert,
echte Wahlfreiheit zwischen Annahme oder Anbieterwechsel entstehen,
der Wettbewerb zwischen Anbietern gestärkt,
Strompreise langfristig sinken, da Anbieter fairer kalkulieren müssten,
Verbraucherzentralen sowie die Ombudsstelle in Berlin erheblich entlastet werden.
Zudem würde diese Regelung Bürgerinnen und Bürger wirksam vor Kostenfallen, versteckten Preiserhöhungen und einseitigen Vertragsänderungen schützen.
Fazit
Eine gesetzliche Verpflichtung zur aktiven Kundenzustimmung bei Preisänderungen ist ein wichtiger Schritt zu mehr Verbraucherschutz, Transparenz und Fairness auf dem Strommarkt. Sie stärkt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und sorgt für echten Wettbewerb.
Ich bitte den Deutschen Bundestag daher, dieses Anliegen zu prüfen und eine entsprechende gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen.