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Petition 191299

Unterhaltsrecht (Kinder)

Einführung einer verbindlichen Unterhaltsdeckelung beim Unterhaltsvorschuss vom 30.11.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird die Einführung einer verbindlichen Unterhaltsdeckelung, eines klaren, einkommensabhängigen Stufenmodells sowie eine Anpassung der Rückgriffspraxis beim Unterhaltsvorschuss gefordert.

Begründung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich ersuche den Deutschen Bundestag, das Kindesunterhaltsrecht sowie das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) dahingehend zu reformieren, dass Unterhaltsverpflichtungen künftig streng an die finanzielle Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils angepasst werden. Ziel ist eine gerechtere, transparente und verhältnismäßige Belastung.

1. Gesetzliche Definition von Geringverdienern

Als Geringverdiener sollen alle Personen gelten, deren monatliches Nettoeinkommen bis einschließlich 2.500 € beträgt.

Diese Definition schafft Rechtssicherheit und bildet die Grundlage für ein gerechtes, sozial ausgewogenes Unterhaltsmodell.

2. Deckelung der Unterhaltspflicht für Geringverdiener auf maximal 15 %

Für Geringverdiener sollen Unterhaltspflichten auf maximal 15 % des Netto-Einkommens begrenzt werden.
Dies verhindert eine wirtschaftliche Überlastung und ermöglicht die Sicherung des eigenen Existenzminimums, ohne das Kindeswohl zu gefährden.

3. Einführung eines klaren, einkommensabhängigen Stufenmodells

Es wird ein verbindliches Stufenmodell gefordert, das Unterhaltsleistungen an die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit koppelt:

bis 2.500 € netto: maximal 15 %

2.501 € bis 3.500 € netto: 25 %

3.501 € bis 4.500 € netto: 30 %

Dieses Modell ist transparent, nachvollziehbar und verhindert sowohl Unterforderung als auch Überforderung der Unterhaltspflichtigen.

4. Anpassung der Rückgriffspraxis beim Unterhaltsvorschuss

Entsprechend dem Stufenmodell soll der staatliche Rückgriff nach UVG ebenfalls gedeckelt und proportional gestaltet werden, um eine Überschuldung gering- und mittelverdienender Unterhaltspflichtiger zu verhindern.

5. Zielsetzung der Reform

Die vorgeschlagene Neuregelung soll:

die finanzielle Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen schützen,

klare, einfache und sozial faire Regeln schaffen,

eine bessere Planbarkeit ermöglichen,

das Kindeswohl weiterhin sicherstellen,

und ungerechte Belastungen im bestehenden System beheben.

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