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Petition 191312

Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer

Reform des Au-pair-Programms zum Schutz von Gastfamilien vom 30.11.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird eine Reform des Au-pair-Programms zum Schutz von Gastfamilien, zur Gewährleistung des Kindeswohls und zur Schaffung eines fairen, transparenten und missbrauchssicheren Visasystems gefordert.

Begründung

Das derzeitige System führt zunehmend zu Schutzlücken, Instabilität und Fehlentwicklungen, welche sowohl Kinder, Gastfamilien als auch Au-pairs selbst erheblich belasten.

Die bestehenden gesetzlichen Regelungen stammen aus einer Zeit, in der das Au-pair-Programm weit weniger verbreitet und weniger komplex war als heute. Die gesellschaftlichen Realitäten haben sich jedoch verändert:
Das Au-pair-System wird heute häufig zweckentfremdet, die emotionale Belastung für Kinder ist erheblich, und Gastfamilien tragen einseitige Risiken, während es kaum staatliche Kontroll- oder Schutzmechanismen gibt.

Im Sinne des Kindeswohls, der Fairness und der Funktionsfähigkeit des Programms ist eine Reform dringend erforderlich.


I. Forderungen der Petition

Ich ersuche den Deutschen Bundestag, die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Au-pair-Programms wie folgt anzupassen und zu erweitern:


A) Verbesserung des Schutzes und der Rechtssicherheit für Gastfamilien
1. Einführung einer verbindlichen Mindestdauer, bevor ein Au-pair ohne wichtigen Grund (z. B. Misshandlung, gravierende Vertragsverletzung) die Gastfamilie wechseln darf.
– Vorgeschlagen: mindestens 4–6 Wochen, um Stabilität für alle Beteiligten zu gewährleisten.
2. Rechtsverbindliche Kündigungs- und Übergaberegelungen, um spontane und unvorhersehbare Vertragsabbrüche zu verhindern, die Familien besonders unter der Woche in existenzielle Betreuungslücken stürzen.
3. Einrichtung einer neutralen staatlichen Schlichtungs- und Beratungsstelle für Au-pair-Konflikte, die unabhängig von Agenturen arbeitet und sowohl Familien als auch Au-pairs berät.
4. Schaffung eines geregelten Verfahrens bei Pflichtverstößen eines Au-pairs (Arbeitsverweigerung, Pflichtverletzung, Missbrauch des Aufenthaltszwecks), das nicht allein auf den Schultern der Gastfamilie lastet.


B) Neuregelung des Visums und Eindämmung von Missbrauch
5. Entkopplung des Au-pair-Visums von einer ausschließlichen Bindung an die Gastfamilie, durch Schaffung eines staatlich beaufsichtigten Programmbandes oder einer Registrierungsstelle, um Missbrauch und instabile Wechsel zu reduzieren.
6. Verpflichtende Eignungsprüfung vor Visaerteilung, insbesondere zu:
– Kinderbezug und Motivation
– Grundkenntnissen über Kinderbetreuung
– Sprachkenntnissen
– kultureller Austauschbereitschaft
7. Erweiterte Prüfung des Aufenthaltszwecks, um den Missbrauch des Au-pair-Visums als reinen „Eintritt in den deutschen Arbeitsmarkt“ zu verhindern.
8. Einführung klarer Sanktionen bei missbräuchlicher Nutzung des Visums durch Au-pairs, die keinerlei Bereitschaft zeigen, ihre vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.


C) Vorrang des Kindeswohls und Schutz vor emotionalen Belastungen
9. Verpflichtende Übergabe- oder Abschiedsphase zwischen Au-pair und Kindern, sofern kein Missbrauchsfall vorliegt.

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