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Petition 191356

Gesundheitsfachberufe

Erlaubnis von eigenständigen Blutentnahmen durch examiniertes Krankenpflegepersonal und MFA (Versicherungsuntersuchungen) vom 01.12.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird die Schaffung einer gesetzlichen Regelung gefordert, die es examiniertem Krankenpflegepersonal und Medizinischen Fachangestellten (MFA) erlaubt, Blutentnahmen im Rahmen von Versicherungsuntersuchungen eigenständig durchzuführen, sofern eine ärztliche Delegation vorliegt.

Begründung

Hiermit wende ich mich mit der Bitte an den Deutschen Bundestag, die geltende Rechtslage im Hinblick auf Blutentnahmen durch examiniertes Krankenpflegepersonal und Medizinische Fachangestellte (MFA) zu überprüfen und an die modernen Anforderungen des Gesundheitswesens anzupassen.

Ich bin ausgebildeter Krankenpfleger und führe im Auftrag verschiedener Versicherungen Gesundheitsprüfungen bei Antragstellern von Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen durch. Diese Untersuchungen beinhalten regelmäßig auch die Entnahme von Blutproben. Nach aktueller Rechtsauffassung, die sich auf das Heilpraktikergesetz von 1939 sowie ergänzende Vorschriften stützt, ist mir eine Blutentnahme ohne unmittelbare ärztliche Anwesenheit nicht gestattet. Dieses Gesetz stammt jedoch aus einer Zeit, in der die Rolle des Pflegepersonals noch nicht die heutige fachliche Anerkennung und Qualifikation besaß. Es erscheint daher überholt und nicht mehr zeitgemäß.

Meine Bitte und Begründung:
- Examiniertes Krankenpflegepersonal verfügt über die notwendige fachliche Qualifikation und praktische Erfahrung, um Blutentnahmen sicher und hygienisch durchzuführen.
- In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen ist die Blutentnahme durch Pflegekräfte seit Jahrzehnten gängige Praxis – stets unter ärztlicher Delegation, jedoch ohne ständige ärztliche Anwesenheit.
- Im speziellen Kontext von Versicherungsuntersuchungen handelt es sich um standardisierte Blutentnahmen, die keine ärztliche Diagnostik oder Therapieentscheidung erfordern.
- In den letzten zehn Jahren habe ich persönlich ca. 1000 Blutentnahmen ohne jeglichen Zwischenfall durchgeführt.
- Die Blutentnahme durch mich als Pflegekraft direkt beim Versicherungsnehmer zuhause spart Zeit und Kosten und stellt einen erheblichen Service für den Kunden dar. Andernfalls müsste der Versicherungsnehmer seinen Hausarzt konsultieren, was die Zeitressourcen des Arztes und des Versicherungsnehmers unnötig belastet.
- Krankenpflegepersonal und MFA's verfügen über eine hohe praktische Routine und führen Blutentnahmen oft sicherer und routinierter als Ärzte durch
- Angesichts des zunehmenden Ärztemangels im 21. Jahrhundert ist es nicht sinnvoll, Ärzte mit Routineaufgaben wie Blutentnahmen zu belasten, die Pflegekräfte ebenso qualifiziert und sicher übernehmen können.
- Das Heilpraktikergesetz von 1939 spiegelt eine überholte Sichtweise wider und sollte dringend an die heutigen Realitäten des Gesundheitswesens angepasst werden. Zudem ist es absolut überholt, moderne Pflegeberufe und Pflegehilfsberufe (MFA) mit einem "Heilpraktikergesetz" zu reglementieren.
- Gesundheits- und Krankenpfleger absolvieren eine staatlich geregelte dreijährige Ausbildung mit über 2.500 Praxisstunden und staatlichem Examen. Heilpraktiker hingegen haben keine einheitliche Ausbildung, meist nur kurze private Kurse und eine Kenntnisprüfung beim Gesundheitsamt. Die Qualifikation der Pflege ist daher deutlich höher und verlässlicher.

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