Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 191421

Straßenverkehrsrecht

Einstufung und Ahnung der Nutzung eines Mobiltelefons während des Fahrradfahrens als verkehrssicherheitsrelevanten Verstoß vom 02.12.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass die Nutzung eines Mobiltelefons während des Fahrradfahrens als verkehrssicherheitsrelevanter Verstoß eingestuft wird und künftig mit mindestens einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet wird. Dazu soll die Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung entsprechend ergänzt werden.

Begründung

Die Nutzung eines Mobiltelefons während des Fahrradfahrens stellt eine erhebliche Ablenkung dar und erhöht das Unfallrisiko deutlich. Studien zeigen, dass bereits kurze Blickabwendungen die Reaktionszeit massiv verlängern und zu gefährlichen Situationen führen können. Mit der zunehmenden Verbreitung von E-Bikes und Pedelecs steigt die Geschwindigkeit vieler Radfahrer, wodurch die Folgen von Unfällen gravierender werden.
Derzeit wird die Handybenutzung auf dem Fahrrad lediglich mit einem Bußgeld geahndet, selbst wenn ein Unfall verursacht wird. Dies steht im Widerspruch zur Einstufung bei Kraftfahrzeugen, wo ein vergleichbarer Verstoß als verkehrssicherheitsrelevant gilt und mit Punkten im Fahreignungsregister bewertet wird. Eine Gleichbehandlung ist notwendig, um die Verkehrssicherheit für alle Teilnehmer zu erhöhen.
Fakten:

3,6 % der Radfahrenden nutzen aktiv ihr Smartphone während der Fahrt,
weitere 7,9 % potenziell (BASt-Studie).

Ablenkung gehört inzwischen zu den Top Ten Unfallursachen laut amtlicher Statistik.

Bei 25 km/h bedeutet ein Blick aufs Handy für 2 Sekunden bereits 14 Meter Blindflug (DEKRA).

Wichtige Klarstellung:
Die Forderung bezieht sich ausschließlich auf die Nutzung eines Mobiltelefons, das während der Fahrt in der Hand gehalten wird. Die Verwendung von fest installierten Halterungen, Sprachsteuerung oder Freisprecheinrichtungen sollte weiterhin erlaubt sein. Auch das Telefonieren über Mono-Kopfhörer sollte weiter zulässig sein, sofern die Lautstärke so eingestellt ist, dass Warnsignale weiterhin wahrgenommen werden können.

Durch die Aufnahme dieses Verstoßes in die Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und die Vergabe von mindestens einem Punkt im Fahreignungsregister wird ein starkes Signal für mehr Sicherheit gesetzt und eine präventive Wirkung erzielt.

Quellen:

1. BASt-Studie zur Smartphone-Nutzung im Straßenverkehr
Titel: „Niemals ohne mein Smartphone: Ablenkung im Straßenverkehr“

2. BASt-Daten zur Nutzungshäufigkeit bei Radfahrern
Titel: „Erhebung der Nutzungshäufigkeit von Smartphones durch Pkw-Fahrer, Radfahrer und Fußgänger“

3.DEKRA-Studie „Blindflug auf zwei Rädern“
Titel: „Ablenkung auf dem Fahrrad – Blindflug auf zwei Rädern“

4. DVR/UK/BG Schwerpunktaktion
Titel: „Sichere Radfahrmobilität – Ablenkung“

5.Amtliche Unfallstatistik
Titel: „Verkehrsunfälle in Deutschland“

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben