Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass der Deutsche Bundestag die BahnCard 100 als Produkt von nationaler Bedeutung anerkennt und im Steuer und Abgabenrecht verbindlich verankert. Sie soll ähnlich wie das Generalabonnement in der Schweiz als selbstverständliches Instrument der Alltagsmobilität gelten und bei Fahrten zur Arbeit sowie beruflichen Reisen privilegiert berücksichtigt werden.
Begründung
Die BahnCard 100 ist ein zentrales Angebot im Fern und Regionalverkehr, wird im Steuerrecht jedoch nur schwach abgebildet. Wer eine BahnCard 100 erwirbt, kann nicht sicher sein, ob und in welchem Umfang die Kosten als beruflich veranlasst anerkannt werden. Finanzämter und Dienststellen entscheiden unterschiedlich, Arbeitgebende behandeln die Karte nicht einheitlich. Ein Produkt mit bundesweiter Reichweite bleibt damit rechtlich und institutionell im Hintergrund.
Ein Blick in die Schweiz zeigt eine andere Entwicklung. Dort ist das Generalabonnement für den öffentlichen Verkehr in Gesetzgebung, Verwaltung und Alltagskultur fest verankert. Viele Menschen besitzen ein solches Abonnement. Es gilt als selbstverständlich, dass es für den Arbeitsweg genutzt wird und dass seine Kosten im Rahmen beruflicher Fahrten steuerlich berücksichtigt werden. Die private Mitnutzung wird akzeptiert, weil ein Netzabonnement gerade dann seine volle Wirkung entfaltet, wenn es den gesamten Alltag abdeckt.
Diese Praxis macht deutlich, dass ein Netzabonnement mehr sein kann als ein bloßes Tarifprodukt. Es kann als Instrument der Daseinsvorsorge verstanden werden, das der Staat fördert. Rechtliche und betriebliche Regelungen sind so ausgestaltet, dass der Besitz eines Generalabonnements als sinnvoller Normalfall gilt. Wer sich für den öffentlichen Verkehr entscheidet, kann sich darauf verlassen, dass dieses Modell unterstützt wird.
In Deutschland fehlt eine vergleichbare institutionelle Anerkennung der BahnCard 100. Sie wird häufig wie eine private Sonderlösung behandelt, die im Einzelfall erklärt werden muss. Manche Finanzämter erkennen Teile der Kosten an, andere sind zurückhaltend. So entsteht der Eindruck, die BahnCard 100 sei im offiziellen System nicht wirklich vorgesehen. Dies schwächt ihre Wirkung als Instrument für klimafreundliche Mobilität und erschwert, dass sie sich im Alltag ähnlich fest verankern kann wie das Generalabonnement in der Schweiz.
Diese Petition soll einen Perspektivwechsel anstoßen. Die BahnCard 100 soll im Steuerrecht und in der Verwaltungspraxis ausdrücklich als Produkt von nationaler Tragweite begriffen werden. Klare Regelungen sollen festlegen, dass ihre Nutzung für den Arbeitsweg und für berufliche Fahrten als normaler und erwünschter Fall gilt und dass ihre Kosten innerhalb der bestehenden Pendel und Reisekostenregelungen verlässlich berücksichtigt werden, ohne eine überwiegende berufliche Nutzung zu verlangen. Die Schweiz zeigt, dass ein landesweites Netzabonnement zu einem selbstverständlichen Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens werden kann, wenn der Staat es rechtlich klar unterstützt. Deutschland kann diesen Gedanken aufgreifen und die BahnCard 100 so behandeln, wie es ihrer Bedeutung für Klimaschutz, Mobilität und Teilhabe entspricht. Wer den öffentlichen Verkehr ernsthaft stärken will, muss die BahnCard 100 als festen Teil der nationalen Infrastruktur ansehen und nicht länger als Randerscheinung.