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Petition 191486

Wirtschaftsförderung und Wirtschaftssicherung

Transparente Preisinformationen der Ladeinfrastruktur für Deutschland vom 03.12.2025

Text der Petition

Transparente Preisinformationen der Ladeinfrastruktur für Deutschland.
Der Bundestag möge beschließen, die bestehende staatliche Kraftstoffdatenbank um die Kategorie „Ladestrom“ zu erweitern. Alle neuen öffentlichen Ladesäulen müssen ab 01.07.2026 Preise und Belegung in die Datenbank einspeisen. Bestehende Ladesäulen haben dies bis 01.01.2028 nachzuholen. Vertragsmodelle mit Sonderpreisen bleiben unberührt.

Begründung

Der Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge setzt eine transparente, verlässliche und verbraucherfreundliche Ladeinfrastruktur voraus. Während für Benzin, Diesel und Gas seit Jahren eine zentrale Kraftstoffpreis-Transparenzstelle existiert, fehlt ein vergleichbares Instrument für Ladestrom. Diese Lücke benachteiligt Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen und steht einer beschleunigten Verkehrswende im Wege.
Die heutige Situation ist geprägt von unübersichtlichen Tarifstrukturen, fehlender Preistransparenz, stark variierenden Ad-hoc-Preisen und einer Vielzahl unterschiedlicher Anbieter. Bürgerinnen und Bürger können oft erst vor Ort erkennen, welche Kosten tatsächlich entstehen. Zudem gibt es keinerlei zentrale Übersicht zur aktuellen Verfügbarkeit bzw. Belegung einzelner Ladepunkte, was insbesondere für längere Fahrten eine erhebliche Planungsunsicherheit erzeugt.
Eine Ausweitung der bestehenden Kraftstoffdatenbank um die Kategorie „Ladestrom“ schafft ein einheitliches, staatlich gepflegtes Informationssystem, das allen Nutzerinnen und Nutzern kostenfrei zur Verfügung steht. Über Apps, Navigationssysteme, Webseiten und Fahrzeugsysteme könnten die Daten automatisiert eingebunden und in Echtzeit dargestellt werden – wie es für Kraftstoffpreise längst Standard ist.
Durch die verpflichtende Einspeisung der aktuellen Preise und der Belegungsinformation entsteht ein flächendeckendes System, das vergleichbare Transparenz wie an herkömmlichen Tankstellen bietet. Neue Ladesäulen ab 01.07.2026 und bestehende Ladesäulen ab 01.01.2028 erhalten damit klare, realistische Übergangsfristen. Die Regelung greift nur für öffentliche Ladepunkte, die für die Allgemeinheit vorgesehen sind. Anbieter können weiterhin unterschiedliche Vertrags- oder Abo-Modelle anbieten; die Transparenzpflicht bezieht sich ausschließlich auf die öffentlich zugänglichen Ad-hoc-Preise und die aktuelle Belegung. Somit bleibt der Wettbewerb erhalten, wird aber fairer und nachvollziehbarer.
Diese Maßnahme dient nicht nur dem Verbraucherschutz, sondern auch der nachhaltigen Entwicklung der Elektromobilität. Sie stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Alltagstauglichkeit von Elektrofahrzeugen, reduziert Frustration durch belegte oder überteuerte Ladepunkte und schafft mehr Planungssicherheit für Privatnutzer, Unternehmen und Logistik.
Deutschland verfügt mit der Kraftstoffpreis-Transparenzstelle bereits über die gesetzliche Grundlage und technische Infrastruktur, um ein solches System effizient zu erweitern. Der Verwaltungsaufwand bleibt überschaubar, der Nutzen für Millionen heutiger und zukünftiger Nutzerinnen und Nutzer jedoch erheblich.
Die Erweiterung der Datenbank macht Ladeinfrastruktur transparent, fair, zuverlässig und zukunftssicher.

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