Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 191545

Straßenverkehrsrecht

Änderung der Straßenverkehrsgesetzgebung vom 04.12.2025

Text der Petition

Mit der Petition soll die Straßenverkehrsgesetzgebung (insbesondere Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrs-Ordnung) dahingehend geändert werden, dass bei Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich der Fahrzeughalter haftet, sofern er nicht innerhalb einer angemessenen Frist den tatsächlichen Fahrer mit vollständigen Personalien benennt.

Begründung

1. Rechtssicherheit und Gleichbehandlung:
In vielen EU-Mitgliedstaaten ist die Halterhaftung bei Verkehrsverstößen Standard. Sie sorgt dafür, dass Bußgelder zuverlässig vollstreckt werden können und nicht von Zufällen oder der Ermittelbarkeit des Fahrers abhängen. Das schafft Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer.


2. Effizienzsteigerung der Behörden:
Die Fahrerermittlung bindet enorme bürokratische Ressourcen, insbesondere bei geringfügigen Verkehrsverstößen (z. B. Rotlicht, Geschwindigkeitsüberschreitung, Handy am Steuer, Halte- und Parkverstöße). Eine Halterhaftung reduziert Verwaltungsaufwand und Kosten erheblich.


3. Vermeidung von Strafvereitelung:
Derzeit entgehen viele Fahrer einer Ahndung, indem sie nicht oder verspätet identifiziert werden. Auch verleihen manche Halter ihr Fahrzeug ohne ausreichende Kontrolle. Eine Halterhaftung schafft ein höheres Verantwortungsbewusstsein und schließt bestehende Vollzugslücken.


4. Erhöhung der Verkehrssicherheit:
Eine konsequente und schnellere Ahndung von Verkehrsverstößen hat nachweislich einen positiven Effekt auf die Verkehrssicherheit. Die Einführung der Halterhaftung trägt somit zur Reduzierung von Unfällen und riskantem Fahrverhalten bei.


5. Harmonisierung mit EU-Nachbarstaaten:
Die meisten europäischen Staaten arbeiten seit Jahren erfolgreich mit Halterhaftungsmodellen, ohne dass dies zu unverhältnismäßigen Belastungen für Halter geführt hätte. Eine Angleichung der deutschen Regelung würde grenzüberschreitende Vollstreckung erleichtern.



Vorgeschlagene gesetzliche Umsetzung (Beispiel):
„Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten haftet der in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Halter des Fahrzeugs. Die Haftung entfällt nur, wenn der Halter innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Anhörungsbogens den tatsächlichen Fahrzeugführer mit vollständigen Personalien benennt.“

Schlussbemerkung:
Diese Änderung stärkt die Effizienz der Behörden, fördert die Verkehrssicherheit, beseitigt bestehende Ungleichbehandlungen und orientiert sich an bewährten europäischen Regelungen. Der Bundestag wird daher gebeten, die Einführung einer generellen Halterhaftung zu prüfen und umzusetzen.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben