Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, im Verwaltungsverfahren zu ermöglichen, dass Bürger gegen einen Bescheid, der per E-Mail zugeht, Widerspruch per E-Mail auch ohne qualifizierte elektronische Signatur wirksam einreichen können, wenn sie die E-Mail-Adresse verwenden, unter welcher der Bescheid zugegangen ist.
Begründung
Es gibt einen guten Grund, warum ein Widerspruch per E-Mail nur wirksam ist, wenn diese eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS) enthält: Nur so kann die Verwaltung wissen, wer Widerspruch eingelegt hat. Dieses Argument fällt aber weg, wenn die Verwaltung einen Widerspruch von der E-Mail-Adresse erhält, an die sie den Bescheid per E-Mail verschickt hat, denn die Zuordnung zu einer bestimmten Person steht in den Augen der Behörde fest, sonst hätte sie den Bescheid nicht vorher an diese E-Mail-Adresse verschickt.
Die gesetzliche Regelung, wonach ein Bescheid ohne qeS wirksam ist, der Widerspruch hiergegen aber nicht, ist also in diesen Fällen widersprüchlich. Entsprechend ist auch die Empfindung der rechtssuchenden Bürger, die überdies eine Ungleichheit der Waffen beklagen und denen tatsächlich ein unnötiger bürokratischer Aufwand aufgebürdet wird.