Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass der Deutsche Bundestag die geschlossenen venerologischen Stationen in der Deutschen Demokratischen Republik und in der Bundesrepublik Deutschland als schweres Unrecht anerkennt, ihre umfassende historische Aufarbeitung und öffentliche Aufklärung fördert, Mahnmale und Bildungsangebote unterstützt sowie einen Rechtsrahmen für Rehabilitierung, Entschädigung und psychosoziale Hilfe der Betroffenen schafft.
Begründung
Zwischen 1945 und den 1980er-Jahren wurden in Deutschland Frauen und Mädchen unter dem Vorwand des Schutzes vor Geschlechtskrankheiten in geschlossene venerologische Stationen zwangseingewiesen, abwertend „Tripperburgen“ genannt. Neuere Forschung zeigt, dass solche Einrichtungen nicht nur in der Deutschen Demokratischen Republik, sondern auch in westlichen Besatzungszonen und der Bundesrepublik Deutschland existierten.
In beiden deutschen Staaten wurden vor allem als „auffällig“ oder „sittlich gefährdet“ stigmatisierte Frauen, „HwG-Personen“ (häufig wechselnde Geschlechtspartner) und Sexarbeiterinnen kontrolliert, gedemütigt und ihrer Freiheit beraubt. In der Deutschen Demokratischen Republik kamen politisch-ideologische Ziele hinzu: Die Frauen sollten zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ umerzogen werden. Viele Betroffene waren niemals an einer Geschlechtskrankheit erkrankt. Medizin wurde als Instrument der Disziplinierung und sexualisierten Gewalt missbraucht.
Für die DDR-Opfer existieren inzwischen erste Wege zur Rehabilitierung. Dennoch fehlt bis heute eine klare gesamtstaatliche Anerkennung dieses geschlechtsspezifischen Unrechts. Für die Betroffenen westdeutscher Einrichtungen gibt es bislang kaum Forschung, keine systematische Aufarbeitung und keine eigenen Rehabilitierungs- und Entschädigungsregelungen. Damit bleibt ein zentrales Kapitel der deutschen Frauen- und Menschenrechtsgeschichte weitgehend unsichtbar.
Ich halte es für notwendig, dass der Deutsche Bundestag die geschlossenen venerologischen Stationen in der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland als gravierende Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und körperlichen Unversehrtheit anerkennt, ein bundesweites Forschungs- und Dokumentationsprogramm einschließlich Sicherung und Öffnung relevanter Akten auflegt, einen Rechtsrahmen für erleichterte Rehabilitierung, Entschädigung sowie traumasensible Beratung und Therapie für betroffene Frauen schafft, Länder und Kommunen bei der Einrichtung und Sicherung von Gedenkorten, Mahnmalen und Bildungsangeboten unterstützt und sicherstellt, dass die Geschichte dieser Einrichtungen in schulischer und außerschulischer Bildung, in der Ausbildung von Gesundheitsberufen sowie in der Gleichstellungs- und Patientinnenpolitik verankert wird.
Diese Petition soll dazu beitragen, vergangenes Unrecht sichtbar zu machen, den Betroffenen späte Gerechtigkeit zu ermöglichen und das Bewusstsein zu stärken, dass der eigene Körper und die eigene Sexualität jedem Menschen selbst gehören, frei von staatlicher Bevormundung, Zwang und Gewalt. Ein solches Aufklärungs- und Erinnerungsprogramm kann außerdem dazu beitragen, dass Betroffene, die bislang schwiegen oder ihre Erfahrungen verdrängen mussten, ihre Stimme zurückgewinnen und mithilfe passender Unterstützungsangebote die erlittenen Traumata besser verarbeiten können.