Text der Petition
Die privat finanzierte betriebliche Altersvorsorge stärken - steuerlich fair gestalten: Anwendung der Fünftelregelung auf Kapitalabfindungen aus Pensionsfonds
Ich bitte den Deutschen Bundestag, die Fünftelregelung nach § 34 EStG auf einmalige Kapitalauszahlungen aus Pensionsfonds der betriebl. Altersvorsorge verpflichtend anzuwenden. Dies soll sicherstellen, dass die steuerliche Belastung fair ausfällt, insbesondere wenn eine Verrentung wirtschaftlich zu einem erheblichen Kapitalverlust führt.
Begründung
Der Staat fordert die Bürgerinnen und Bürger seit Jahren auf, zusätzlich zur gesetzlichen Rente privat für das Alter vorzusorgen. Eine wichtige Säule dieser Vorsorge ist die betriebliche Altersversorgung über Gehaltsumwandlung in einen Pensionsfonds mit nachgelagerter Besteuerung.
Während der Ansparphase verwaltet der Pensionsfonds das eingezahlte Kapital und stellt im Leistungsfall eine lebenslange Rente in Aussicht. Deren tatsächliche Höhe hängt jedoch vom erreichten Vorsorgekapital zum Beginn der Leistungsphase ab und ist bei Vertragsabschluss nicht festgelegt. Zusätzlich wird regelmäßig eine einmalige Kapitalabfindung oder eine Kombination aus Teilkapitalauszahlung und Verrentung angeboten.
Viele Beschäftigte zahlen über Jahre hinweg in der Erwartung ein, eine spürbare monatliche Zusatzrente zu erhalten. Das böse Erwachen kommt jedoch häufig erst im Leistungsfall, wenn die tatsächliche Rentenhöhe mitgeteilt wird. In meinem persönlichen Fall müsste ich – selbst unter Berücksichtigung der 60 %igen Witwenrente – ein Alter von 93 Jahren erreichen, um lediglich mein eingezahltes Kapital zurückzuerhalten, und das ohne jeglichen Kapitalertrag. Damit wird die einmalige Kapitalauszahlung faktisch zur einzigen wirtschaftlich sinnvollen Option.
Hier zeigt sich jedoch ein gravierendes steuerliches Problem:
Da die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei gestellt wurden, unterliegen die Auszahlungen der Einkommensteuer. Obwohl die Kapitalabfindung wirtschaftlich betrachtet Erträge aus mehreren Jahren darstellt, lehnen Finanzämter und Finanzgerichte bisher die Anwendung der Fünftelregelung ab. Begründung: Die Einmalzahlung sei nicht „außerordentlich“, wenn die Kapitaloption bereits bei Vertragsabschluss vorgesehen war.
Dies führt dazu, dass zwischen 30 % und 42 % der Auszahlung sofort der Einkommensteuer zufallen – Mittel, die ursprünglich für die Altersvorsorge gedacht waren und den Betroffenen dann nicht mehr zur Verfügung stehen.
Wenn der Bundestag die private und betriebliche Altersvorsorge tatsächlich stärken will, sollte er klarstellen, dass einmalige Kapitalauszahlungen aus Pensionsfonds grundsätzlich als außerordentliche Einkünfte gelten und daher zwingend der Fünftelregelung unterliegen. Nur so wird Rechtssicherheit geschaffen und verhindert, dass Finanzämter und Gerichte weiterhin zu Lasten der Vorsorgenden entscheiden.
Da der Gesetzgeber keinen Einfluss auf die Höhe der von privaten Versicherern angebotenen Renten hat, ist eine steuerliche Entlastung bei der Kapitalabfindung ein entscheidender Beitrag zur Attraktivität und Fairness der betrieblichen Altersvorsorge.