Text der Petition
Ein im November, Dezember oder Januar des Folgejahres gezahltes Weihnachtsgeld in Höhe von bis zu dem zweifachen des durchschnittlichen Bruttomonatsgehaltes der vorangehenden zwölf Kalendermonate soll vollständig von Einkommensteuer und Sozialabgaben befreit und auch nicht im Rahmen des Einkommensteuertarifs berücksichtigt werden.
Begründung
Das Weihnachtsgeld ist für Arbeitgeber eine hohe finanzielle Belastung, von der, verstärkt durch die Einordnung als sonstige Leistung, nur ein geringer Bruchteil beim Arbeitnehmer ankommt und für den Konsum zur Verfügung steht. Dieser Konsum wird dann noch einmal mit 19% Umsatzsteuer belastet, so dass die Gesamtabgabenlast sich selbst bei geringen Einkommen deutlich jenseits der 60% bewegt. Aufwand und Nutzen stehen nicht in einem sinnvollen Verhältnis zueinander.