Text der Petition
Mit der Petition wird eine rechtliche Anpassung im Persönlichen Budget gefordert, die feste Wochenarbeitszeiten und Abrechnungen für Persönliche Assistent*innen ermöglicht.
Begründung
Ich fordere den Gesetzgeber auf, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, die es Assistenznehmer*innen im Persönlichen Budget (Arbeitgebermodell) ermöglicht, Persönliche Assistent*innen mit festen vertraglichen Wochenarbeitszeiten zu beschäftigen und diesen verlässlich den vereinbarten Lohn auszuzahlen – unabhängig davon, wie viele Assistenzstunden in einer Woche tatsächlich in Anspruch genommen werden.
Hierfür braucht es eine bundeseinheitliche, sozialrechtliche Anerkennung von vergüteten Bereitschafts- oder Verfügbarkeitszeiten, sodass die Finanzierung durch den Kostenträger nicht an die tatsächlich erbrachten Einzelstunden gebunden ist, sondern an den berechtigten Bedarf des Assistenznehmer*innen und die notwendigen Personalstrukturen, die seine Teilhabe ermöglichen.
Menschen, die auf Persönliche Assistenz angewiesen sind, erhalten im Rahmen des Persönlichen Budgets eine bestimmte wöchentliche Stundenzahl bewilligt, um Assistenzkräfte einzustellen und ihren Alltag selbstbestimmt zu organisieren. In der Praxis geraten Assistenznehmer*innen jedoch regelmäßig in einen Konflikt zwischen Arbeitsrecht und Sozialrecht:
Arbeitsrechtlich müssen Arbeitnehmer*innen entsprechend ihrer vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit vergütet werden – unabhängig davon, ob in einer einzelnen Woche weniger Arbeit anfällt.
Sozialrechtlich dürfen Assistenznehmer*innen jedoch häufig nur die tatsächlich geleisteten Stunden abrechnen und aus dem Persönlichen Budget bezahlen.
Dies führt zu einer strukturellen Zwickmühle:
Assistenznehmer*innen stehen vor der Entscheidung, entweder gegen Arbeitsrecht zu verstoßen, gegen Sozialrecht zu verstoßen oder Assistenzkräfte unfaire Arbeitsbedingungen aufzuerlegen. Gleichzeitig entsteht ein indirekter Beschäftigungszwang, da Arbeitgeber im Persönlichen Budget ihre Assistent*innen nur dann halten können, wenn sie diese auch vollständig bezahlen dürfen – was derzeit häufig unmöglich gemacht wird.
Assistenz soll unterstützen – nicht behindern
Persönliche Assistenz ist ein Instrument zur Sicherung der Selbstbestimmung und Teilhabe, nicht ein System, das Assistenznehmer*innen rechtlich gefährden oder überfordern darf. Die aktuelle Lage führt jedoch dazu, dass Betroffene:
in permanenter Unsicherheit handeln, Angst vor Rückforderungen oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben, Schwierigkeiten haben, verlässliche Arbeitsverhältnisse anzubieten, und dadurch oft keine kompetenten, langfristig verfügbaren Assistenzkräfte finden oder halten können.
Niedrigschwellige Regelungen sind notwendig
Die meisten Assistenznehmer*innen verfügen nicht über vertieftes personal- oder arbeitsrechtliches Fachwissen. Sie sind Privatpersonen, die aus einer gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Situation heraus Arbeitgeber*innen werden – ein ohnehin komplexer Prozess, der ohne rechtssichere und klare Regeln kaum zu bewältigen ist. Darum muss der Gesetzgeber sicherstellen, dass:
Assistenznehmer*innen rechtlich abgesichert sind.