Text der Petition
Mit der Petition soll die gegenseitige Anerkennung der PKW-Führerschein-Erweiterungen B196 (Bundesrepublik Deutschland) und B111 (Republik Österreich) erreicht werden.
Begründung
Rechtliche Ausgangslage
In Deutschland erlaubt die Erweiterung B196 das Führen von Leichtkrafträdern bis 125 ccm und 11 kW, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
In Österreich existiert seit 1997 die Erweiterung B111, die ebenfalls das Fahren von Leichtkrafträdern bis 125 ccm ermöglicht.
Beide Erweiterungen sind jedoch bislang nur national gültig und werden im jeweils anderen Land nicht anerkannt.
Praktische und kulturelle Bedeutung
Deutschland und Österreich sind durch enge wirtschaftliche, kulturelle und soziale Verflechtungen verbunden. Viele Bürgerinnen und Bürger pendeln regelmäßig über die Grenze.
Dies führt zu Problemen, so kann man manche Abkürzung nicht nutzen oder auch die Fahrt übers kleine oder große Deutsche Eck ist für Österreicher ohne A1 rechtlich unmöglich und wird sonst hart bestraft, das gilt natürlich auch umgekehrt auf entsprechenden Strecken.
Die fehlende gegenseitige Anerkennung führt zu Rechtsunsicherheit und praktischen Nachteilen für Bürger, die im Besitz einer dieser Erweiterungen sind.
Eine Harmonisierung würde die Mobilität erleichtern, die europäische Integration stärken und die Verkehrssicherheit durch klare Regeln fördern.
Europäische Dimension
Die Führerscheinrichtlinie der EU sieht bereits eine weitgehende gegenseitige Anerkennung von Fahrerlaubnissen vor.
Eine bilaterale Vereinbarung zwischen Deutschland und Österreich zur gegenseitigen Anerkennung von B196 und B111 wäre ein sinnvoller Schritt, um bestehende Lücken zu schließen und die Harmonisierung innerhalb der EU voranzutreiben.
Antrag
Ich beantrage, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert, mit der Republik Österreich Verhandlungen aufzunehmen und aufgrund der inzwischen verstrichenen Zeit seit 2020 auch zügig zu führen und abzuschließen, um die gegenseitige Anerkennung der Führerschein-Erweiterungen B196 und B111 verbindlich zu regeln.
Dies würde:
die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger verbessern,
die europäische Integration im Verkehrsrecht stärken,
und die Rechtssicherheit für Grenzpendler, kleinen Grenzverkehr und Reisende erhöhen.
den Frust der 125er Fahrer in der Grenzregion mindern
und ein Vorbild für weitere derartige Regelungen darstellen.