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Petition 192072

Steuerrecht

Umstellung der Staatsfinanzierung auf ein Hybridmodell vom 15.12.2025

Text der Petition

Ich bitte den Deutschen Bundestag zu prüfen, ob ein Hybridmodell der Staatsfinanzierung, bestehend aus einer allgemeinen niedrigprozentigen Transaktionsabgabe auf Geldbewegungen und deutlich reduzierten klassischen Steuern, geeignet ist, die öffentlichen Haushalte effizienter, gerechter und mit geringeren Verwaltungskosten zu finanzieren.

Begründung

Das derzeitige Steuersystem in Deutschland ist durch hohe Komplexität, erhebliche Bürokratiekosten und eine starke Belastung von Arbeitseinkommen gekennzeichnet. Gleichzeitig zeigen Daten der Deutschen Bundesbank, dass das jährliche Volumen des Zahlungsverkehrs ein Vielfaches der realwirtschaftlichen Wertschöpfung beträgt.

Eine allgemeine, niedrigprozentige Abgabe auf Geldbewegungen könnte daher eine leistungsfähige und zugleich einfach zu erhebende Einnahmequelle darstellen. Da jede Transaktion erfasst würde, könnten Steuervermeidung und Gestaltungsmodelle deutlich reduziert werden. Die Erhebung ließe sich weitgehend automatisieren, wodurch die laufenden Verwaltungskosten im Vergleich zu bestehenden Steuerarten erheblich sinken könnten.

Ziel dieses Anliegens ist ausdrücklich kein abrupter Systemwechsel, sondern die Prüfung eines Hybridmodells. In einem solchen Modell könnte eine Transaktionsabgabe einen wesentlichen Teil der Staatsfinanzierung übernehmen, während klassische Steuern – insbesondere Einkommen-, Unternehmens- und Umsatzsteuern – deutlich vereinfacht und reduziert würden. Ergänzend könnten eine vereinfachte Einkommensteuer mit hohem Grundfreibetrag, Sozialversicherungsbeiträge sowie Grund- bzw. Bodenwertsteuern bestehen bleiben.

Durch die Entlastung von Arbeitseinkommen und die Vereinfachung des Steuersystems könnten Konsum, Investitionen und die Akzeptanz staatlicher Abgaben gestärkt werden. Zudem ergäben sich Einsparpotenziale durch den Abbau komplexer Prüf-, Veranlagungs- und Kontrollverfahren.

Ein technischer Anhang mit Modellannahmen und überschlägigen Berechnungen liegt vor und kann dem Petitionsausschuss im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt werden.

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