Text der Petition
Mit der Petition wird die Aufnahme der Berufsausbildung zum Notfallsanitäter als staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach § 57 SGB III gefordert.
Begründung
Die Berufsausbildung zum Notfallsanitäter wird aktuell nicht als staatlich anerkannte Ausbildung nach dem § 57 SGB III angesehen. Nach Aussage der Bundesagentur für Arbeit handelt es sich "nur" um eine schulische Ausbildung. Beim Notfallsanitäter handelt es sich jedoch sehr wohl um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, welcher, wie andere Ausbildungsberufe auch, in einen schulischen und einen praktischen Teil unterteilt ist. Die Problematik ist, dass die Berufsausbildung zum Notfallsanitäter im Notfallsanitätergesetz (NotSanG) geregelt ist, und somit nicht zu den förderungsfähigen Ausbildungsberufen nach § 57 SGB III gehört. Dies ist ein Umstand, welcher auf vollkommenes Unverständnis stößt. Aus diesem Grund bleiben Auszubildenden Beihilfen wie bspw. die Berufsausbildungsbeihilfe verwehrt.