Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 192141

Recht der Schuldverhältnisse

Einfügung eines typisierten Leasingvertrags in das BGB vom 17.12.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird eine gesetzliche Regelung dahingehend gefordert, den Leasingvertrag als eigenen, typisierten Vertragstyp in das Bürgerliche Gesetzbuch einzufügen.

Begründung

Antrag

Ich fordere die Einfügung eines neuen Abschnitts „Leasing“ in das BGB mit verbindlichen Regelungen zu:

Legaldefinition des Leasingvertrags sowie Abgrenzung von Finanzierungs‑ und Operating‑Leasing;

vorvertraglichen Informationspflichten und verbindlichen Musterformularen;

Regelungen zu Restwert, Teilamortisation und Andienungsrecht (mit Mindestfristen und Marktwertprüfung);

standardisiertem Rückgabe‑ und Prüfprotokoll sowie objektiven Bewertungsmaßstäben;

Pflicht zur neutralen Begutachtung bei Streitigkeiten;

klaren Insolvenzwirkungen, Herausgabe‑ und Offenlegungspflichten;

besonderen Schutzvorschriften für Verbraucher und kleine Unternehmen;

Ermächtigung zur Verordnung technischer Standards und Musterformulare;

Möglichkeit einer Meldepflicht oder eines Registers für großvolumige bewegliche Wirtschaftsgüter zur Stärkung der Dritt‑ und Insolvenzverhältnisse.

Ausführliche Begründung

1. Rechtssicherheit und Markttransparenz

Ich beobachte, dass Leasing in der Praxis derzeit uneinheitlich behandelt wird: Gerichte und Vertragsparteien ziehen unterschiedliche dogmatische Konstruktionen (Miete, atypischer Vertrag, Sicherungsübereignung) heran. Diese Rechtsunsicherheit führt zu vermeidbaren Streitigkeiten, erhöhten Transaktionskosten und erschwert die verlässliche Kalkulation für Leasinggeber und Leasingnehmer. Ein typisierter Vertrag im BGB schafft verbindliche Leitlinien, reduziert Prozessrisiken und fördert eine einheitliche Rechtspraxis.

2. Verbraucherschutz und AGB‑Kontrolle

Viele Leasingverträge enthalten komplexe Restwertklauseln, Andienungsrechte und AGB‑Regelungen, die wirtschaftliche Risiken verschleiern. Als Einzelpetent fordere ich verbindliche Informationspflichten, Widerrufsrechte und die Unwirksamkeit einseitig belastender Klauseln. Das schützt Verbraucher und kleine Unternehmen, stärkt das Vertrauen in den Markt und fördert fairen Wettbewerb.

3. Insolvenz‑ und Gläubigerschutz

Unklare Herausgabe‑ und Verwertungsregeln im Insolvenzfall führen zu Wettbewerbsverzerrungen und Rechtsunsicherheit. Ein gesetzlicher Rahmen, der Herausgaberechte, Offenlegungspflichten und angemessene Sicherheitsleistungen regelt, schützt sowohl Leasinggeber als auch die Insolvenzgläubiger und reduziert langwierige Auseinandersetzungen.

4. Didaktik, Rechtsaufklärung und demokratische Teilhabe

Das BGB ist nicht nur Normensammlung, sondern auch ein zentrales Instrument der Rechtsvermittlung. Ein typisierter Leasingvertrag ist didaktisch wertvoll: Er macht einen wirtschaftlich bedeutsamen Vertragstyp sichtbar und verständlich. In Schule, Berufsausbildung und Hochschule erleichtert ein klar kodifizierter Vertragstyp das Lehren und Lernen; die Bevölkerung gewinnt bessere Einsicht in rechtliche Grundlagen, wodurch Rechtswissen nicht länger exklusives Fachwissen bleibt. Ich halte dies für einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Rechtskultur und zur Überwindung der historischen Tendenz, Recht als Geheimwissen einer Fachelite zu präsentieren.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben