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Petition 192158

Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge

Anpassung der Beitragsregelungen zur studentischen Krankenversicherung für Werkstudierende vom 17.12.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird die Anpassung der Beitragsregelungen zur studentischen Krankenversicherung für Werkstudierende mit Einkommen knapp oberhalb der Minijob-Grenze gefordert.

Begründung

Werkstudierende verdienen in bestimmten Fällen netto weniger, wenn sie mehr arbeiten und ein höheres Bruttogehalt erzielen. Zusätzliche Arbeit führt somit nicht zu einem höheren, sondern zu einem geringeren Nettoeinkommen. Dieser Effekt ist keineswegs ein Randphänomen, sondern kann bereits bei einem durchschnittlichen Werkstudentengehalt und einer üblichen Wochenarbeitszeit auftreten.

Diese Petition fordert eine Anpassung des "Werkstudentenprivilegs" oder alternativ der Beitragsregelungen in der studentischen Krankenversicherung, um die unten beschriebene Benachteiligung von Werkstudierenden mit Einkommen knapp oberhalb der Minijob-Grenze zu beseitigen.

Erfüllt ein Werkstudent die Voraussetzungen für die Familienversicherung (was häufig der Fall ist, insbesondere unter 25 Jahren), kann er beitragsfrei über die Eltern krankenversichert sein. Überschreitet sein monatliches Einkommen jedoch die Minijob-Grenze von 556 € (2025) bzw. 603 € (2026), entfällt diese Möglichkeit. Ab diesem Moment ist eine studentische Krankenversicherung verpflichtend (wobei gegebenenfalls abzugsfähige Werbungskosten das maßgebliche Einkommen mindern können)

Das Problem liegt in der Ausgestaltung dieser Regelung: Mit dem Überschreiten der Einkommensgrenze fällt der Krankenversicherungsbeitrag schlagartig an. Je nach Krankenkasse beträgt dieser in der Regel zwischen 130 € und 150 € monatlich. Es gibt keine gleitende Übergangsregelung.

Dadurch entsteht eine ökonomisch absurde Situation: Liegt das Einkommen nur geringfügig über der Grenze, verfügt der Werkstudent trotz höherem Bruttolohn über ein niedrigeres Nettoeinkommen als jemand, der unter der Einkommensgrenze bleibt. Zusätzliche Arbeitsstunden werden somit faktisch bestraft.

Im öffentlichen Diskurs wird häufig kritisiert, dass sich Mehrarbeit für Sozialleistungsempfänger kaum lohnt, da zusätzliche Einkommen angerechnet werden. Der hier beschriebene Fall ist jedoch gravierender: Mehrarbeit lohnt sich nicht nur nicht, sie verschlechtert die finanzielle Situation unmittelbar. Studierende, die ihren Lebensunterhalt eigenständig finanzieren wollen und gleichzeitig produktiv zur Wirtschaft beitragen, werden durch diese Regelung aktiv benachteiligt.

Grundursache dieses Problems ist das sogenannte Werkstudentenprivileg. Es besagt, dass Studierende, die einer Werkstudententätigkeit mit einer Wochenarbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden nachgehen, nicht über die reguläre Krankenversicherung für Arbeitnehmer versichert sind, sondern verpflichtend über die studentische Krankenversicherung.

Da die Beiträge zur studentischen Krankenversicherung, im Gegensatz zur regulären Arbeitnehmerkrankenversicherung, nicht einkommensabhängig erhoben werden, entsteht die oben beschriebene Beitragsklippe. Das Werkstudentenprivileg wirkt damit nur für Werkstudierende mit höherem Einkommen tatsächlich begünstigend. Studierende mit einem Einkommen knapp oberhalb der Minijob-Grenze sind hingegen finanziell schlechter gestellt.

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