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Petition 192279

Familienleistungsausgleich

Familienbezogene Leistungen mit EU-Auslandsbezug vom 22.12.2025

Text der Petition

Familienbezogene Leistungen mit EU-Auslandsbezug (insbesondere Kindergeld/Kinderfreibeträge bis zum 25. Lebensjahr) werden derzeit häufig auf Grundlage papiergebundener Bescheinigungen und Eigenangaben geprüft. Diese Verfahren sind nicht mit den digital verifizierten Prüfmechanismen im Inland vergleichbar und wirken sich langfristig steuerlich aus. Ich bitte um Einführung verbindlicher, elektronisch behördlich verifizierter Nachweisverfahren auf EU-Ebene zur Sicherstellung von Gleichbehandlung.

Begründung

In meiner praktischen Tätigkeit bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen für in Deutschland lebende und arbeitende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit EU-Auslandsbezug zeigt sich regelmäßig ein strukturelles Problem bei der Prüfung familienbezogener Leistungen.

Die Problematik betrifft nicht nur das Kindergeld, sondern auch daran anknüpfende steuerliche Folgewirkungen wie Kinderfreibeträge, die bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt werden und sich über viele Jahre erheblich auf die Einkommensteuer auswirken.

Während familienbezogene Leistungen im Inland auf Grundlage elektronisch geführter Meldedaten, eindeutiger Steuer-Identifikationsnummern und digital verknüpfter Verwaltungsverfahren geprüft werden, erfolgt die Prüfung bei im EU-Ausland lebenden Kindern häufig auf Basis papiergebundener EU-Formulare, Bescheinigungen ausländischer Stellen ohne einheitliche digitale Standards sowie Eigenangaben der Antragsteller.

Diese Unterlagen sind in ihrer Aussagekraft und Überprüfbarkeit nicht mit den inländischen Prüfmechanismen vergleichbar. In der Praxis ist eine objektive und verlässliche Feststellung des tatsächlichen Aufenthalts, der Haushaltszugehörigkeit oder des fortbestehenden Schul- oder Ausbildungsstatus nur eingeschränkt möglich.

Dadurch entstehen Missbrauchsrisiken, ein erhöhter Verwaltungsaufwand in den Familienkassen sowie eine strukturelle Ungleichbehandlung gegenüber inländischen Fällen, die vollständig digital geprüft werden. Zudem leidet die Akzeptanz des steuerlichen Familienleistungsausgleichs, wenn vergleichbare Sachverhalte mit unterschiedlichen Prüfstandards behandelt werden.

Ziel dieser Petition ist nicht die Einschränkung berechtigter Ansprüche von EU-Arbeitnehmerinnen und EU-Arbeitnehmern, sondern die Herstellung gleichwertiger, überprüfbarer und moderner Nachweisstandards.

Ich rege daher an, familienbezogene Leistungen mit EU-Auslandsbezug künftig vorrangig auf Grundlage elektronisch übermittelter und behördlich verifizierter Daten zu prüfen. Bestehende europäische Systeme zum elektronischen Datenaustausch sollten verbindlich genutzt und weiterentwickelt werden, um Gleichbehandlung, Missbrauchsprävention, Verwaltungsvereinfachung und eine zeitgemäße europäische Zusammenarbeit sicherzustellen.

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