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Petition 192318

Eisenbahnwesen

Zugang zu jeweils mindestens zwei barrierefreien Toiletten je Bahn vom 23.12.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird der Zugang zu jeweils mindestens zwei barrierefreien Toiletten je Bahn, um einen barrierefreien Zugang trotz Ausfall einer barrierefreien Toilette zu ermöglichen, gefordert.

Begründung

Die Barrierefreiheit im Schienenpersonenfernverkehr ist eine wesentliche Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. In ICE-Zügen des deutschen Fernverkehrs ist diese Barrierefreiheit derzeit nicht verlässlich gewährleistet.

In den meisten ICE-Zügen existiert lediglich eine einzige barrierefreie Toilette. Demgegenüber stehen mehrere nicht barrierefreie Toiletten, die für mobilitätseingeschränkte Personen nicht nutzbar sind. Fällt die einzige barrierefreie Toilette aufgrund technischer Störungen oder Wartung aus, steht im gesamten Zug keine barrierefreie Sanitäreinrichtung mehr zur Verfügung. Für betroffene Personen bedeutet dies faktisch, dass eine Toilettennutzung während oft mehrstündiger Fahrten unmöglich ist. Dies kann gesundheitliche Risiken mit sich bringen und führt dazu, dass Reisen abgebrochen oder von vornherein vermieden werden.

Nichtbehinderte Fahrgäste verfügen hingegen auch bei Ausfall einzelner Toiletten weiterhin über mehrere nutzbare Alternativen. Dadurch entsteht eine strukturelle Ungleichbehandlung, da Menschen mit Behinderungen vollständig von einer einzigen technischen Einrichtung abhängig sind, ohne Ausweichmöglichkeit.

Diese Situation ist aus Sicht der Petentin nicht vereinbar mit Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention, der einen gleichberechtigten Zugang zu Verkehrssystemen fordert, sowie mit § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes, der Barrierefreiheit als verlässlich nutzbar definiert. Barrierefreiheit erfordert nicht nur das Vorhandensein einzelner Einrichtungen, sondern auch deren dauerhafte und sichere Nutzbarkeit.

Der Bund trägt als Eigentümer der Deutschen Bahn AG, als Gesetzgeber im Bereich des Schienenpersonenfernverkehrs und als Verantwortlicher für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eine besondere Verantwortung, bestehende strukturelle Benachteiligungen zu beseitigen.

Ziel dieser Petition ist es daher, eine verbindliche Regelung zu erreichen, die eine ausreichende Redundanz barrierefreier Toiletten in ICE-Zügen sicherstellt und damit eine gleichwertige, verlässliche Nutzung des Fernverkehrs für Menschen mit Behinderungen ermöglicht.

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