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Petition 192356

Gesundheitsfachberufe

Überarbeitung der Berufsbezeichnung „Pflegefachmann/Pflegefachfrau“ im Pflegeberufegesetz vom 24.12.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, die Berufsbezeichnung „Pflegefachmann/Pflegefachfrau“ im Pflegeberufegesetz (PflBG) zu überarbeiten und durch eine Bezeichnung zu ersetzen, die der hohen fachlichen, ethischen und rechtlichen Verantwortung des Pflegeberufs sowie dem staatlichen Examen angemessen ist.

Begründung

Die Berufsbezeichnung „Pflegefachmann/Pflegefachfrau“ gemäß § 1 Pflegeberufegesetz (PflBG) bildet die tatsächliche Qualifikation, Verantwortung und internationale Einordnung des Pflegeberufs nicht angemessen ab. Aus juristischer, berufspädagogischer und europarechtlicher Sicht bestehen erhebliche Zweifel, dass die Bezeichnung den Anforderungen an Transparenz, Professionalität und Vergleichbarkeit genügt.
Ein zentrales Problem liegt in der sprachlichen Systematik: Die Bezeichnung „Fachmann/Fachfrau“ ist im deutschen Berufsbildungssystem traditionell Berufen des DQR‑Niveaus 3 und 4 zugeordnet, etwa dem „Fachmann für Systemgastronomie“ oder „Fachmann für Lagerlogistik“. Diese Berufe sind duale Ausbildungen ohne staatliches Examen und ohne hohe klinische Verantwortung. Die Verwendung derselben Bezeichnung für einen staatlich examinierten Gesundheitsberuf führt zu einer semantischen Abwertung und widerspricht dem Transparenzgebot des Deutschen Qualifikationsrahmens. Auch die geschlechtsneutrale Variante „Pflegefachperson“ behebt dieses Problem nicht, da sie lediglich die Geschlechtsform neutralisiert, nicht aber die grundlegende Unterbewertung des Berufs.
Hinzu kommt eine historische Fehlentwicklung: Bis in die 1970er‑Jahre verfügte Deutschland über Höhere Fachschulen, die gehobene nicht‑akademische Gesundheitsberufe ausbildeten. Diese Bildungsebene wurde weitgehend abgeschafft, wodurch eine strukturelle Lücke zwischen dualer Ausbildung und Hochschulstudium entstand. Die heutige Berufsbezeichnung reproduziert diese Abwertung, indem sie einen hochverantwortlichen Gesundheitsberuf sprachlich auf das Niveau einfacher Ausbildungsberufe zurückstuft.
Der internationale Vergleich zeigt die Unangemessenheit besonders deutlich. In der Schweiz erfolgt die Ausbildung zur diplomierten Pflegefachperson HF an Höheren Fachschulen auf Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens (Bachelor‑Äquivalent). Österreich ordnet die Gesundheits- und Krankenpflege – einschließlich nicht‑akademischer Ausbildungen – ebenfalls dem NQR‑Niveau 6 zu. Absolventinnen und Absolventen treten dort in den gehobenen Dienst ein und können u. a. die Offizierslaufbahn im Bundesheer einschlagen. Die deutsche Bezeichnung „Pflegefachmann/Pflegefachfrau“ steht hierzu in deutlichem Widerspruch, da sie sprachlich Berufe des DQR‑Niveaus 3 und 4 suggeriert.
Europarechtlich ist die Bezeichnung ebenfalls problematisch. Die Richtlinie 2005/36/EG verwendet für den Pflegeberuf die Bezeichnung „general care nurse“ bzw. „Krankenschwester/Krankenpfleger“. „Pflegefachmann/Pflegefachfrau“ ist dort nicht vorgesehen und erschwert die eindeutige Zuordnung zu den europarechtlich geregelten Qualifikationsprofilen.
Pflegefachpersonen treffen komplexe klinische Entscheidungen, führen Assessments durch, übernehmen Notfallmanagement, geben Medikamente und dokumentieren mit rechtlicher Bindungswirkung. Die jetzige Bezeichnung steht im Widerspruch zu den Zielen des Pflegeberufegesetzes.

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