Text der Petition
Mit der Petition wird eine gesetzliche Regelung gefordert, nach der notwendige Verteidigungskosten bei Einstellung eines Ermittlungsverfahrens mangels Tatverdachts erstattet werden, sofern die beschuldigte Person das Verfahren nicht schuldhaft verursacht hat.
Begründung
Wer zu Unrecht beschuldigt wird, muss derzeit seine Anwaltskosten selbst tragen, selbst wenn das Verfahren mangels Tatverdachts eingestellt wird. Das ist unfair.
Unschuldige dürfen nicht auf hohen Kosten sitzen bleiben, wenn der Staat ein Verfahren einleitet. Eine Kostenerstattung stärkt die Gerechtigkeit und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat.
Ziel ist eine kostenrechtliche Korrektur, die den Grundsatz der Fairness im Ermittlungsverfahren stärkt und den Zugang zu effektivem Rechtsschutz unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gewährleistet.