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Petition 192373

Mietrecht

Zeitliche Begrenzung der Haftung im Innenverhältnis bei gemeinsamer Mieterschaft vom 24.12.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, im Zivilrecht eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die bei Trennung von Ehegatten oder Lebenspartnern eine zeitliche Begrenzung der Haftung im Innenverhältnis bei gemeinsamer Mieterschaft vorsieht, wenn ein Vertragspartner die Wohnung dauerhaft nicht mehr nutzt. Ziel ist eine faire Risikoverteilung zwischen ehemaligen Mitmietern, ohne die Rechte des Vermieters zu beeinträchtigen.

Begründung

Nach geltender Rechtslage haften Ehegatten oder Lebenspartner, die gemeinsam einen Mietvertrag geschlossen haben, auch nach einer Trennung zeitlich unbegrenzt als Gesamtschuldner, selbst wenn ein Vertragspartner die Wohnung dauerhaft verlassen hat und keinerlei Nutzungsmöglichkeit mehr besitzt.

Eine Entlassung aus dem Mietverhältnis ist ausschließlich mit Zustimmung des Vermieters möglich, auf die kein Anspruch besteht. In der Praxis führt dies dazu, dass der ausgezogene Vertragspartner über Jahre hinweg einem erheblichen finanziellen Risiko ausgesetzt bleibt, ohne Einfluss auf die Nutzung der Wohnung oder die Zahlungsdisposition zu haben. Nutzung und Haftung fallen damit dauerhaft auseinander.

Zwar bestehen nach geltendem Recht interne Ausgleichsansprüche zwischen Gesamtschuldnern, diese wirken jedoch nur nachträglich und setzen häufig langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen voraus. Ein effektiver, zeitlich klar begrenzter Schutzmechanismus für den ausgezogenen Vertragspartner fehlt.

Ich rege daher an, gesetzlich klarzustellen, dass die Haftung des nicht mehr nutzenden Vertragspartners im Innenverhältnis zeitlich begrenzt wird, etwa auf maximal zwölf Monate nach dem nachweisbaren Auszug, sofern der verbleibende Vertragspartner die Wohnung weiterhin allein nutzt und einer gemeinsamen Vertragsbeendigung widerspricht.

Die Rechte des Vermieters aus dem Mietvertrag sollen durch eine solche Regelung ausdrücklich unberührt bleiben. Ziel ist ausschließlich eine sachgerechte und verhältnismäßige Risikoverteilung zwischen ehemaligen Mitmietern im Innenverhältnis.

Eine solche Regelung würde Rechtssicherheit schaffen, unnötige gerichtliche Folgekonflikte vermeiden und der Lebenswirklichkeit von Trennungssituationen besser Rechnung tragen, ohne den Bestandsschutz von Mietverhältnissen grundsätzlich infrage zu stellen.

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