Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 192398

Stiftungen

Entzug staatlicher Finanzierung parteinaher Stiftungen bei politischer Agitation und Mobilisierung vom 25.12.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird ein Entzug staatlicher Finanzierung parteinaher Stiftungen bei politischer Agitation und Mobilisierung gefordert.

Begründung

Parteinahen Stiftungen wird offiziell der Zweck der politischen Bildung, Wissenschaftsförderung und internationalen Verständigung zugeschrieben. In der Praxis überschreiten jedoch zahlreiche Aktivitäten diese Grenze deutlich.

Parteinahen Stiftungen nehmen gezielt Einfluss auf politische Debatten und prägen durch Studien, Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit politische Themen im Sinne parteipolitischer Zielsetzungen.

Sie betreiben Agenda-Setting im vorpolitischen Raum und wirken faktisch als verlängerter Arm politischer Parteien, ohne den formalen Regeln der Parteienfinanzierung zu unterliegen.

Darüber hinaus unterstützen oder organisieren sie Demonstrationen, Kampagnen und andere Mobilisierungsmaßnahmen, die nicht der neutralen politischen Bildung dienen, sondern der politischen Einflussnahme und gesellschaftlichen Polarisierung.

Diese Formen politischer Aktivität mögen grundrechtlich zulässig sein. Sie sind jedoch nicht mit dem Gebot staatlicher Neutralität vereinbar, wenn sie mit Steuergeldern finanziert werden.

Der Staat darf politische Meinungsbildung ermöglichen, aber keine parteipolitische Agitation oder Mobilisierung fördern.

Verfassungsrechtliche Einordnung

Diese Petition richtet sich ausdrücklich nicht gegen die Existenz parteinaher Stiftungen. Die Vereinigungsfreiheit, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit bleiben unberührt.

Gefordert wird ausschließlich der Entzug staatlicher Finanzierung, wenn Stiftungen ihre Bildungsfunktion verlassen und als politische Akteure mit mobilisierendem oder polarisierendem Charakter auftreten.

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zu politischer Neutralität beim Einsatz öffentlicher Mittel. Staatliche Förderung darf weder zur Umgehung der Parteienfinanzierung noch zur einseitigen politischen Einflussnahme genutzt werden.

Forderungen

Staatliche Fördermittel für parteinahe Stiftungen sollen entzogen werden, sobald diese Demonstrationen, Kampagnen oder politische Mobilisierungsmaßnahmen organisieren, unterstützen oder koordinieren.

Politische Bildung soll klar von Aktivismus abgegrenzt werden. Die Finanzierung von Protestformaten, Kampagnenarbeit oder parteinaher Mobilisierung darf nicht aus öffentlichen Mitteln erfolgen.

Die Transparenz- und Kontrollmechanismen sollen deutlich verschärft werden. Dazu gehören detaillierte Nachweise über die Mittelverwendung, wirksame Sanktionen bei Verstößen sowie die Möglichkeit der Rückforderung missbräuchlich eingesetzter Gelder.

Das bestehende Stiftungsfinanzierungsgesetz soll entsprechend präzisiert und verschärft werden, um eine klare Trennung zwischen staatlich geförderter Bildung und politischer Agitation sicherzustellen.

Ende: Eine lebendige Demokratie lebt vom offenen Streit der Meinungen. Sie lebt jedoch nicht davon, dass der Staat mit öffentlichen Geldern einseitige politische Einflussnahme und gesellschaftliche Polarisierung finanziert.Politische Aktivität darf stattfinden, aber nicht auf Kosten der steuerfinanzierten staatl. Neutralität

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben