Text der Petition
Mit der Petition wird ein Entzug staatlicher Finanzierung parteinaher Stiftungen bei politischer Agitation und Mobilisierung gefordert.
Begründung
Parteinahen Stiftungen wird offiziell der Zweck der politischen Bildung, Wissenschaftsförderung und internationalen Verständigung zugeschrieben. In der Praxis überschreiten jedoch zahlreiche Aktivitäten diese Grenze deutlich.
Parteinahen Stiftungen nehmen gezielt Einfluss auf politische Debatten und prägen durch Studien, Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit politische Themen im Sinne parteipolitischer Zielsetzungen.
Sie betreiben Agenda-Setting im vorpolitischen Raum und wirken faktisch als verlängerter Arm politischer Parteien, ohne den formalen Regeln der Parteienfinanzierung zu unterliegen.
Darüber hinaus unterstützen oder organisieren sie Demonstrationen, Kampagnen und andere Mobilisierungsmaßnahmen, die nicht der neutralen politischen Bildung dienen, sondern der politischen Einflussnahme und gesellschaftlichen Polarisierung.
Diese Formen politischer Aktivität mögen grundrechtlich zulässig sein. Sie sind jedoch nicht mit dem Gebot staatlicher Neutralität vereinbar, wenn sie mit Steuergeldern finanziert werden.
Der Staat darf politische Meinungsbildung ermöglichen, aber keine parteipolitische Agitation oder Mobilisierung fördern.
Verfassungsrechtliche Einordnung
Diese Petition richtet sich ausdrücklich nicht gegen die Existenz parteinaher Stiftungen. Die Vereinigungsfreiheit, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit bleiben unberührt.
Gefordert wird ausschließlich der Entzug staatlicher Finanzierung, wenn Stiftungen ihre Bildungsfunktion verlassen und als politische Akteure mit mobilisierendem oder polarisierendem Charakter auftreten.
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zu politischer Neutralität beim Einsatz öffentlicher Mittel. Staatliche Förderung darf weder zur Umgehung der Parteienfinanzierung noch zur einseitigen politischen Einflussnahme genutzt werden.
Forderungen
Staatliche Fördermittel für parteinahe Stiftungen sollen entzogen werden, sobald diese Demonstrationen, Kampagnen oder politische Mobilisierungsmaßnahmen organisieren, unterstützen oder koordinieren.
Politische Bildung soll klar von Aktivismus abgegrenzt werden. Die Finanzierung von Protestformaten, Kampagnenarbeit oder parteinaher Mobilisierung darf nicht aus öffentlichen Mitteln erfolgen.
Die Transparenz- und Kontrollmechanismen sollen deutlich verschärft werden. Dazu gehören detaillierte Nachweise über die Mittelverwendung, wirksame Sanktionen bei Verstößen sowie die Möglichkeit der Rückforderung missbräuchlich eingesetzter Gelder.
Das bestehende Stiftungsfinanzierungsgesetz soll entsprechend präzisiert und verschärft werden, um eine klare Trennung zwischen staatlich geförderter Bildung und politischer Agitation sicherzustellen.
Ende: Eine lebendige Demokratie lebt vom offenen Streit der Meinungen. Sie lebt jedoch nicht davon, dass der Staat mit öffentlichen Geldern einseitige politische Einflussnahme und gesellschaftliche Polarisierung finanziert.Politische Aktivität darf stattfinden, aber nicht auf Kosten der steuerfinanzierten staatl. Neutralität