Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 192418

Straßenverkehrs-Ordnung

Änderung von § 3 Absatz 3 Nr. 2c StVO vom 26.12.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird eine Änderung von § 3 Absatz 3 Nr. 2c Straßenverkehrs-Ordnung dahingehend gefordert, dass auf außerörtlichen Straßen ohne baulich getrennte Geh- und Radwege die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t verbindlich auf 60 km/h begrenzt wird. 100 km/h sollen künftig nur noch dort zulässig sein, wo zusätzliche, baulich getrennte Geh- und Radwege neben der Fahrbahn vorhanden sind.

Begründung

Auf vielen außerörtlichen Straßen existieren keine baulich getrennten Geh- und Radwege. Fußgänger und Radfahrer müssen diese Straßen dennoch nutzen, weil es häufig keine Alternativen gibt. Die derzeit zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h stellt in solchen Situationen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.

Bei hohen Geschwindigkeiten sind Reaktions- und Bremswege lang, und Kollisionen mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern führen meist zu schweren oder tödlichen Verletzungen. Bereits eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 60 km/h kann den Anhalteweg deutlich verkürzen und die Schwere von Unfallfolgen erheblich mindern.

Die vorgeschlagene Regelung schafft eine klare, leicht verständliche und bundesweit einheitliche Vorgabe: Tempo 60 dort, wo sich motorisierter Verkehr den Raum mit Fußgängern und Radfahrern teilt, und Tempo 100 nur auf Strecken mit ausreichender baulicher Trennung. Damit wird die Verkehrssicherheit verbessert, die Akzeptanz der Regeln erhöht und ein wirksamer Beitrag zur Vision Zero – null Verkehrstote – geleistet.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben