Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 192435

Bußgeldverfahren

Änderung des Ordnungswidrigkeitengesetzes vom 26.12.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, das Ordnungswidrigkeitengesetz dahingehend zu ändern, dass Bußgeldbescheide einer echten gesetzlichen Begründungspflicht unterliegen. Neben den formalen Angaben des § 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes soll die Behörde verpflichtet werden, die tragenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen ihrer Entscheidung nachvollziehbar darzulegen.

Begründung

Nach geltendem Recht müssen Bußgeldbescheide gemäß § 66 OWiG lediglich bestimmte Mindestangaben enthalten, etwa die Bezeichnung der Tat, Zeit und Ort, die gesetzlichen Merkmale und die vorgesehenen Beweismittel. Diese Aufzählung ersetzt jedoch keine echte Begründung im rechtsstaatlichen Sinne. Es fehlt insbesondere die Pflicht, die tragenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen der Behörde darzulegen. Die Behörde muss nicht erklären, warum sie den Sachverhalt so bewertet, warum sie bestimmten Beweismitteln folgt, andere verwirft oder wie sie zur konkreten Rechtsfolge gelangt. Betroffene erfahren daher häufig erst durch einen Einspruch, weshalb die Behörde überhaupt von einem Verstoß ausgeht.

Bußgeldbescheide greifen jedoch erheblich in Grundrechte ein. Sie können hohe Geldbußen, Punkte, Fahrverbote, gewerberechtliche Konsequenzen oder berufliche Nachteile auslösen. Es ist rechtsstaatlich nicht nachvollziehbar, dass einfache Verwaltungsakte – etwa Gebührenbescheide oder Ablehnungsbescheide – einer Begründungspflicht unterliegen, während ein Bescheid mit Sanktionscharakter ohne nachvollziehbare Begründung auskommt. Was für einen schlichten Gebührenbescheid gilt, muss erst recht für einen Strafbescheid gelten. Der Grundsatz der abgestuften Begründungspflicht verlangt, dass intensivere Eingriffe auch höhere Anforderungen an die Transparenz staatlichen Handelns erfüllen.

Auch europarechtlich ist die derzeitige Rechtslage problematisch. Art. 41 Abs. 2 lit. c der EU‑Grundrechtecharta garantiert das Recht auf eine Begründung behördlicher Entscheidungen. Deutschland erfüllt dieses Gebot im allgemeinen Verwaltungsrecht, nicht jedoch im Ordnungswidrigkeitenrecht. Die fehlende Begründungspflicht erschwert effektiven Rechtsschutz nach Art. 47 der Charta, da Betroffene ohne Einspruch nicht wissen können, welche konkreten Tatsachen und Erwägungen der Entscheidung zugrunde liegen. Dies führt zu unnötigen Einsprüchen, vermeidbarer Belastung der Gerichte und einer hohen Fehlerquote in der Verwaltungspraxis.

Eine gesetzliche Begründungspflicht würde Transparenz schaffen, die Qualität der Entscheidungen verbessern, die Verwaltung entlasten und den Rechtsschutz der Bürger stärken. Sie ist systematisch geboten, europarechtlich nahegelegt und rechtspolitisch überfällig.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben