Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 192477

Zivilprozessordnung

Zugang zu den Zivilgerichten durch Qualitätssicherungsstellen vom 27.12.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, den Zugang zu den Zivilgerichten durch die Einführung zentraler, neutraler Qualitätssicherungsstellen (QS) zu stärken. Diese sollen die formelle und rechtliche Mindestschlüssigkeit von Klagen prüfen. Zugleich soll KI-gestützte Rechtsvorbereitung sowie unterstützende Tätigkeit ausländischer Kanzleien in nicht-lukrativen Zivilverfahren rechtssicher ermöglicht werden.

Begründung

Der effektive Zugang zum Zivilrecht ist ein zentraler Bestandteil des Rechtsstaats. In der Praxis zeigt sich jedoch zunehmend, dass dieser Zugang für breite Teile der Bevölkerung faktisch eingeschränkt ist. Betroffen sind nicht nur einkommensschwache Personen, sondern auch Versicherte mit Rechtsschutzversicherung, Selbstständige und Angehörige der Mittelschicht.

Ursächlich hierfür ist weniger ein Mangel an materiellen Rechtspositionen als vielmehr eine strukturelle Marktverengung im Bereich der anwaltlichen Vertretung. Nicht-lukrative Zivilverfahren werden häufig nicht übernommen oder nur unter wirtschaftlich für Mandanten nicht tragbaren Bedingungen geführt. Bricht eine Vertretung ab, fehlen effektive Alternativen; der Zugang zu Gerichten ist faktisch blockiert.

Hinzu kommt, dass derzeit keine institutionelle Trennung zwischen neutraler rechtlicher Mindestprüfung und wirtschaftlich motivierter Mandatsannahme besteht. Dies führt dazu, dass formell und rechtlich grundsätzlich zulässige Klagen nicht erhoben werden, während gleichzeitig Gerichte vor fehlerhaften Eingaben geschützt werden müssen.

Der technologische Fortschritt – insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz – ermöglicht inzwischen eine zuverlässige Strukturierung rechtlicher Sachverhalte, Anspruchsgrundlagen und Verfahrensanforderungen. Diese Möglichkeiten werden bislang jedoch nicht systematisch genutzt.

Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen:
1. Einführung zentraler zivilrechtlicher Qualitätssicherungsstellen (QS-Stellen)
QS-Stellen sollen neutral prüfen, ob eine Klage formell korrekt, auf geltendes Recht gestützt und nicht offensichtlich missbräuchlich ist. Eine Bewertung der Erfolgsaussichten erfolgt nicht. Die richterliche Unabhängigkeit bleibt unberührt. Finanziert durch den Bund und nicht durch die Anwaltschaft wie im Fall der Schlichtungsstelle die faktisch die Interessen der Anwaltschaft ebenfalls vertritt und untegräbt das Vertrauen der Bevolkerung.

2. Zulassung KI-gestützter Rechtsvorbereitung
Die Erstellung von Schriftsätzen unter Einsatz von KI soll ausdrücklich zulässig sein, sofern eine QS-Prüfung erfolgt oder ein zertifiziertes KI-QS-System genutzt wird.

3. Kontrollierte Öffnung für grenzüberschreitende Rechtsunterstützung
Ausländische Kanzleien und Juristen sollen deutsche Mandanten in nicht-lukrativen Zivilverfahren unterstützend beraten und Schriftsätze vorbereiten dürfen, ohne die inländische Postulationsfähigkeit zu ersetzen.

Dieses Modell stärkt Art. 19 Abs. 4 GG (Rechtsschutzgarantie), entlastet Gerichte, erhöht Wettbewerb über Qualität statt Zugangskontrolle und schafft einen demokratischeren, transparenteren Zugang zum Zivilrecht.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben