Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 192517

Mietrecht

Zahlung der Mietnebenkosten grundsätzlich zu gleichen Teilen von Mietern und Vermietern vom 28.12.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass die Mietnebenkosten grundsätzlich zu gleichen Teilen von Mietern und Vermietern zu zahlen sind.

Begründung

Es gibt aktuell kaum Anreize für Vermieter bei den Betriebskosten zu sparen, weil diese in der Regel vollständig auf die Mieter umgelegt werden können. Der Vermieter hat aktuell so gut wie keinen finanziellen Vorteil davon, wenn er bei der Brennstoffbeschaffung, der Allgemeinstromversorgung, dem Abrechnungsdienst, der Messdatenerfassung, der Gebäudeversicherung und sonstigen umlagefähigen Kosten auf die Kosten achtet. Sogar im Gegenteil, denn regelmäßige Anbieterwechsel erfordern einen gewissen Aufwand beim Vermieter, den die meisten Vermieter nur aufbringen, wenn es auch einen finanziellen Vorteil für sie bringt. Eine merkliche verpflichtende Beteiligung des Vermieters an diesen Kosten führt hier zu einem starken Anreiz. Sparpotentiale zu nutzen. Mit der Einführung einer solchen Regelung wird es zu einer unmittelbaren Entlastung bei einem Großteil der Mieter kommen.
Hier ist ein großes Entlastungspotential für Mietwohnungen gegeben, was keinen Cent Steuern kostet. Es kann so ausgestaltet werden, dass es auch die Vermieter nichts zusätzlich kostet.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben