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Petition 192586

Krankheitsbekämpfung

Beschluss verbindlicher Maßnahmen zur Eindämmung multiresistenter Keime vom 29.12.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass der Deutsche Bundestag verbindliche Maßnahmen zur Eindämmung multiresistenter Keime beschließt. Dazu gehören: verpflichtende Hygienestandards in medizinischen Einrichtungen, bundesweite Screening‑Programme, strengere Antibiotika‑Stewardship‑Regeln, eine deutliche Erhöhung der Forschungsförderung sowie ein nationales Überwachungssystem gemäß §§ 23, 4 und 5 IfSG.

Begründung

Multiresistente Keime (MRSA, ESBL, VRE u. a.) stellen eine der größten gesundheitlichen Bedrohungen in Deutschland dar. Laut RKI infizieren sich jährlich zehntausende Menschen mit resistenten Erregern; mehrere tausend Todesfälle werden damit in Verbindung gebracht. Die wirtschaftlichen Schäden durch verlängerte Krankenhausaufenthalte, zusätzliche Behandlungen und Arbeitsausfälle gehen in die Milliarden.

Trotz dieser bekannten Risiken bestehen bundesweit große Unterschiede bei Prävention, Diagnostik und Meldepflichten. Die bestehenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (§ 23 IfSG – Hygieneanforderungen, § 4 IfSG – Surveillance, § 5 IfSG – Meldepflichten) werden in der Praxis oft unzureichend umgesetzt oder sind nicht ausreichend konkretisiert. Eine bundesweit einheitliche, verbindliche Regelung ist daher notwendig.

Die Petition fordert:

Verbindliche Hygienestandards für alle Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Einrichtungen gemäß § 23 IfSG, einschließlich regelmäßiger Audits und Sanktionen bei Nichteinhaltung.

Bundesweite Screening‑Programme für Risikopatienten, um resistente Keime frühzeitig zu erkennen und Übertragungen zu verhindern.

Antibiotika‑Stewardship‑Programme als Pflicht in allen medizinischen Einrichtungen, gestützt durch § 23 Abs. 3 IfSG, um unnötige Antibiotikaverschreibungen zu reduzieren.

Erhebliche Erhöhung der Forschungsförderung für neue Antibiotika, alternative Therapien, Diagnostik und Resistenzmechanismen. Grundlage: § 1 IfSG (Schutz der Bevölkerung) und staatliche Forschungsförderung gemäß Art. 74 GG (konkurrierende Gesetzgebung im Bereich Gesundheit).

Ein nationales, digitales Überwachungssystem zur Echtzeit‑Erfassung resistenter Erreger, basierend auf § 4 IfSG (Surveillance).

Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung, gestützt durch das Tierarzneimittelgesetz und § 2 IfSG (One‑Health‑Ansatz).

Warum diese Maßnahmen notwendig sind:

– Multiresistente Keime kennen keine Landesgrenzen; nur bundesweit einheitliche Regeln schützen effektiv.
– Die Resistenzentwicklung schreitet schneller voran als die Entwicklung neuer Medikamente.
– Deutschland liegt bei der Umsetzung von Antibiotika‑Stewardship und Screening im europäischen Vergleich zurück.
– Prävention ist volkswirtschaftlich deutlich günstiger als Behandlung.
– Die WHO stuft AMR als eine der größten globalen Gesundheitsgefahren ein.

Diese Petition stärkt den gesetzlichen Auftrag des Staates, die Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten zu schützen (§ 1 IfSG). Sie ist klar, umsetzbar und entspricht wissenschaftlichen Empfehlungen. Eine Ablehnung würde angesichts der bekannten Risiken und der bestehenden Rechtsgrundlagen nicht dem Schutzauftrag des Gesetzgebers entsprechen.

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