Text der Petition
Anpassung der Rechte und Pflichten bzgl. Grundbesitzregelung in Deutschland.
Grundstückseigentümer, die eine Solaranlage betreiben, können mit der Erstattung des Grundsteuerbetrags in Höhe von 30 Prozent rechnen, wenn:
- Die Solar-Fläche entspricht 10% der Grundstücksfläche (Einschränkung: keine räumlich getrennte Flächen)
- je 100qm der Grundstücksfläche, die Gesamtstrommenge von 1000 kWh des betreffenden Jahres nachgewiesen werden kann.
Unabhängig von anderen Förderprogrammen
Begründung
Dieses Förderprogramm dürfte insbesondere für große und mittlere Industriebetriebe, Kaufhäuser, aber auch für Immobiliengesellschaften, ein zusätzlicher wichtigen Impuls in Richtung Energiewende setzen.
Ebenso profitieren Eigentümer von Eigenheimen von der vorgesehenen Ermäßigung bei der Grundsteuer, die damit einen zusätzlichen Anreiz für Investitionen in erneuerbare Energien schafft.
Die erforderlichen Nachweise für die oben genannte Erstattung liegen bereits vor: Der Kaufbeleg dokumentiert die installierte Solarfläche, und der (Solar-)Stromzähler weist die erzeugte Strommenge eindeutig nach.