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Petition 192835

Gesundheitsfachberufe

Bindung staatlich finanzierter oder geförderter Physiotherapie-Ausbildungen an die GKV-Versorgungspflicht vom 03.01.2026

Text der Petition

Mit der Petition werden gesetzliche Rahmenbedingungen gefordert, die sicherstellen, dass staatlich finanzierte oder geförderte Physiotherapie-Ausbildungen, z.B. durch Schulgeldfreiheit oder staatliche Studienplätze, vorrangig der breiten Bevölkerung zugutekommen.

Begründung

Verhinderung von 2-Klassen-Physiotherapie: Bindung staatlich geförderter Ausbildung an GKV-Versorgungspflicht

Der Deutsche Bundestag möge gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen, die sicherstellen, dass staatlich finanzierte oder geförderte Physiotherapie-Ausbildungen (z. B. durch Schulgeldfreiheit oder staatliche Studienplätze) vorrangig der breiten Bevölkerung zugutekommen. Absolventen sollen verpflichtet werden, für einen festgelegten Zeitraum nach Abschluss an der vertragsärztlichen Versorgung (GKV) teilzunehmen. Eine ausschließliche Tätigkeit in reinen Privatpraxen unmittelbar nach einer staatlich geförderten Ausbildung soll durch geeignete Maßnahmen (z. B. Rückzahlungsverpflichtungen oder Zulassungsbeschränkungen) unterbunden werden, um die flächendeckende Versorgung gesetzlich Versicherter zu sichern.
Begründung:
Die Ausbildung von Physiotherapeuten wird in Deutschland richtigerweise massiv durch Steuermittel unterstützt, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Es ist jedoch eine zunehmende Tendenz zu beobachten, dass frisch qualifizierte Therapeuten sich nach dem Abschluss gegen eine Zulassung bei den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) entscheiden und stattdessen reine Privatpraxen eröffnen oder in solchen arbeiten. Dies führt zu einer massiven Ungerechtigkeit gegenüber der Solidargemeinschaft.
1. Entstehung einer Zwei-Klassen-Gesellschaft:
Es entwickelt sich eine tiefe soziale Spaltung in der Gesundheitsversorgung. Während Privatpatienten und Selbstzahler sofortigen Zugang zu hochwertiger Therapie genießen, werden gesetzlich Versicherte (ca. 90 % der Bevölkerung) zunehmend ausgegrenzt. Wenn erfahrene Therapeuten – wie in meinem persönlichen Fall mein langjähriger Behandler – von heute auf morgen ihre Kassenzulassung zurückgeben, um nur noch Privatpatienten zu behandeln, manifestiert dies eine Zwei-Klassen-Medizin. Die medizinische Notwendigkeit tritt hinter die individuelle Zahlungsfähigkeit zurück.
2. Massive Verschärfung der Terminsuche:
Dieses Verhalten verschärft das Problem der Terminfindung dramatisch. Da immer weniger Therapeuten für Kassenpatienten auf dem Markt zur Verfügung stehen, verknappt sich das Angebot für die breite Masse. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass Patienten trotz ärztlicher Verordnung oft monatelang auf notwendige Behandlungen warten müssen, während Kapazitäten in reinen Privatpraxen nur einer privilegierten Minderheit offenstehen.
3. Verpflichtung gegenüber dem Steuerzahler:
Es ist ungerecht, wenn mit öffentlichen Geldern Fachkräfte ausgebildet werden, die anschließend für den Großteil der Steuerzahler nicht mehr zur Verfügung stehen. Wer die Vorzüge einer staatlich finanzierten Ausbildung genießt, muss der Solidargemeinschaft für eine gewisse Zeit als Leistungserbringer erhalten bleiben. Analog zur Landarztquote muss sichergestellt werden, dass staatliche Investitionen in die Ausbildung nicht zur Subventionierung exklusiver Privatpraxen missbraucht werden, während die gesetzlich Versicherten leer ausgehen.

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