Text der Petition
Gleiche steuerliche Behandlung für Friseure – Schluss mit der Ungleichbehandlung! Ermäßigter Steuersatz von 7% auch für Friseurdienstleistungen
Begründung
An: Bundesminister der Finanzen, Bundestag der Bundesrepublik Deutschland, Europäische Kommission
Forderung:
Wir fordern die Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7% für Friseurdienstleistungen, analog zur Regelung im Gastgewerbe.
Begründung:
Seit Jahren zahlen Friseure in Deutschland den regulären Umsatzsteuersatz von 19%, während das Gastgewerbe für viele Leistungen – insbesondere Speisen – von einem ermäßigten Steuersatz von 7% profitiert. Diese Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar und benachteiligt eine ganze Branche, die:
✅ Täglich wichtige Dienstleistungen für die Gesellschaft erbringt
Friseursalons gehören zur Grundversorgung der Bevölkerung. Körperpflege und persönliches Wohlbefinden sind essenzielle Bedürfnisse – vergleichbar mit Nahrung und Verpflegung.
✅ Kleine und mittelständische Betriebe stärkt
Die meisten Friseursalons sind Familienbetriebe oder Kleinunternehmen, die durch hohe Fixkosten (Miete, Gehälter, Versicherungen) stark belastet sind. Der ermäßigte Steuersatz würde dringend benötigte finanzielle Entlastung bringen.
✅ Arbeitsplätze sichert
In Deutschland arbeiten über 200.000 Menschen in Friseurbetrieben. Viele Betriebe kämpfen ums Überleben. Eine Steuersenkung könnte Arbeitsplätze sichern und neue schaffen.
✅ Wettbewerbsverzerrung beendet
Warum wird die Gastronomie steuerlich bevorzugt, während Friseure mit 19% belastet werden? Beide Branchen erbringen personennahe Dienstleistungen und haben ähnliche Kostenstrukturen.
✅ Soziale Gerechtigkeit fördert
Friseurdienstleistungen sollten für alle bezahlbar bleiben. Der ermäßigte Steuersatz würde die Preise senken oder zumindest stabilisieren und damit insbesondere Menschen mit geringem Einkommen entlasten.
Warum jetzt?
Die wirtschaftlichen Herausforderungen der letzten Jahre – steigende Energiekosten, Inflation, gestiegene Lohnnebenkosten – haben viele Friseurbetriebe an ihre Grenzen gebracht. Viele mussten bereits schließen. Es ist Zeit zu handeln!
Andere EU-Länder wie Österreich und Frankreich haben bereits ermäßigte Steuersätze für Friseurdienstleistungen eingeführt. Deutschland muss nachziehen!
Unsere Forderungen im Detail:
Sofortige Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7% für alle Friseurdienstleistungen (Haarschnitt, Färben, Styling etc.)
Gleichstellung mit dem Gastgewerbe – keine steuerliche Bevorzugung einzelner Branchen
Langfristige Planungssicherheit für Friseurbetriebe durch dauerhafte Regelung