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Petition 192990

Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen

Wiederaufnahme der Bezahlung des Totenscheins in den Leistungskatalog der Krankenkassen vom 06.01.2026

Text der Petition

Mit dieser Petition soll erreicht werden, dass durch die Krankenkassen in Deutschland die Ausstellung des Totenscheins wieder bezahlt wird. Also das die Bezahlung des Totenscheins wieder in den Leistungskatalog der Krankenkassen in Deutschland aufgenommen wird!

Begründung

Warum fordere ich dies?

Im Sozialgesetzbuch 5 steht:
„Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger endet mit dem Tod des Mitglieds.“ bzw. „die freiwillige Mitgliedschaft endet 1. mit dem Tod des Mitglieds,“.

Die Krankenkassen reden sich somit anhand dieser Angaben im Gesetz heraus. Dies kann so nicht richtig sein. Wir leben in Deutschland in einem hoch bürokratischen Land. Wie kann es da sein, dass sich die Krankenkassen in Deutschland anmaßen können zu sagen, wenn ein Mensch tot ist?!? Der Tod eines Menschen ist immer ein schlimmes und traumatisches Ereignis. Aber erst ein Arzt der Medizin kann und darf den Tod eines Menschen feststellen. Erst wenn dieser den Tod des Pflicht- bzw. freiwillig Versicherten feststellt und einen Totenschein ausstellt, indem alle wichtigen Angaben zum Tod des Versicherten niedergeschrieben sind, dürfte nach meinem Verständnis erst die Krankenkasse sagen, der Versicherte ist tot und die Krankenversicherung endet. Die Krankenkassen in Deutschland haben sehr wohl den Totenschein zu bezahlen. Es darf nicht sein, so wie es jetzt ist, dass Angestellte der Krankenkassen, welche keine Kompetenz zur Feststellung des Todes haben, entscheiden wann jemand tot ist! Ein Arzt der Medizin muss dies tun. Da erst durch diese „Leistung“ der Tod festgestellt werden kann ist der Totenschein verpflichtend durch die Krankenkassen in Deutschland zu zahlen. Den so wie es jetzt abläuft, macht die Krankenkasse den zweiten Schritt vor den ersten. Also ohne ein aussagekräftiges Dokument wird der Tod eines Versicherten festgestellt. Das kann und darf nicht sein! Es gab eine Zeit, wo der Totenschein gezahlt wurde. Dies wurde, genau wie das Sterbegeld, aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen gestrichen, um Geld zu sparen. Bei etwa 1 Mio. Todesfällen im Jahr in Deutschland und bei Kosten für den Totenschein von bis zu 166 € spart man sicher schon etwas. Es wäre aber ein Signal an die Hinterbliebenen, wenn man ihnen wenigstens diese Kosten in der schweren Zeit erspart!

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