Text der Petition
Das Wort „Krankenbruder“ als alternative Berufsbezeichnung für männliche Pfleger einzuführen.
Begründung
Einführung der ergänzenden Berufsbezeichnung „Krankenbruder“ für männliche Pflegefachpersonen
Ich bitte den Deutschen Bundestag zu prüfen, ob die ergänzende Berufsbezeichnung „Krankenbruder“ als männliche Entsprechung zu historisch und gesellschaftlich bekannten Pflegebezeichnungen offiziell anerkannt und geführt werden kann.
Mit dem Pflegeberufegesetz wurde die einheitliche Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau / Pflegefachmann“ eingeführt. Diese Regelung stellt einen wichtigen Schritt zur Vereinheitlichung der Pflegeberufe dar. Dennoch zeigt sich im Berufsalltag sowie in der öffentlichen Wahrnehmung, dass viele männliche Pflegekräfte den Wunsch nach einer klar erkennbaren, identitätsstiftenden und sprachlich etablierten Bezeichnung haben, die ihre Rolle sichtbar macht.
Der Begriff „Krankenbruder“ besitzt in Deutschland eine historische Grundlage, insbesondere im Kontext kirchlicher Pflegeorden und männlicher Pflegearbeit. Er ist sprachlich verständlich, respektvoll und für die Bevölkerung leicht einzuordnen. Während der Begriff „Krankenschwester“ über Jahrzehnte gesellschaftlich verankert war, fehlt bis heute eine vergleichbar geläufige männliche Bezeichnung.
Die Einführung von „Krankenbruder“ soll:
- die sprachliche Gleichbehandlung von Männern und Frauen in der Pflege fördern,
- die Sichtbarkeit männlicher Pflegekräfte erhöhen,
- die Attraktivität des Pflegeberufs für Männer steigern,
- und eine freiwillige, ergänzende Berufsbezeichnung ermöglichen, ohne die bestehende gesetzliche Berufsbezeichnung zu ersetzen.
Es wird ausdrücklich angeregt, „Krankenbruder“ nicht verpflichtend, sondern als optionale, rechtlich zulässige Zusatz- oder Umgangsbezeichnung zu prüfen, vergleichbar mit anderen anerkannten Berufsbezeichnungen im Gesundheitswesen.
Ich bitte den Deutschen Bundestag daher, diese Petition zu beraten und die zuständigen Ausschüsse sowie das Bundesministerium für Gesundheit mit einer entsprechenden Prüfung zu beauftragen.