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Petition 193867

Arbeitslohn

Vergütung unbezahlter Arbeitsleistungen vom 21.01.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, gesetzliche Regelungen zu schaffen bzw. zu präzisieren, damit unbezahlte Arbeitsleistungen vollständig erfasst, statistisch berücksichtigt und - wo geboten - vergütet werden. Dies betrifft insbesondere unbezahlte Praktika nach Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums, unbezahlte häusliche Pflege von Angehörigen und unbezahlte oder nicht erfasste Überstunden.

Begründung

Diese Tätigkeiten stellen reale Arbeitsleistungen dar, werden jedoch systematisch aus der Arbeitszeit- und Wirtschaftsstatistik ausgeblendet oder rechtlich unzureichend geschützt.
Begründung:
Praktika nach abgeschlossener Ausbildung oder Studium werden häufig als reguläre Arbeitsleistung genutzt, ohne angemessene Vergütung. Dies widerspricht dem Schutzzweck des Mindestlohngesetzes (§ 22 MiLoG). Eine gesetzliche Klarstellung ist erforderlich, dass solche Praktika grundsätzlich vergütungspflichtig sind.
Häusliche Pflege durch Angehörige ersetzt in großem Umfang professionelle Pflegeleistungen. Diese Arbeit ist gesellschaftlich unverzichtbar, wird jedoch weder ausreichend statistisch erfasst noch angemessen berücksichtigt. Dadurch werden pflegende Angehörige strukturell benachteiligt.
Unbezahlte Überstunden sind trotz Arbeitszeitgesetz und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung weiterhin verbreitet. Nicht erfasste Arbeitszeiten verfälschen die Statistik und verschleiern die tatsächliche Arbeitsbelastung vieler Beschäftigter.
Rechtliche Grundlagen:
Artikel 1, 2 und 12 Grundgesetz
Mindestlohngesetz (MiLoG)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
EU-Arbeitszeitrichtlinie und EuGH-Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung
Forderungen:

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