Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 193869

Einkommensteuer

Härtefallregelung für Unterhaltszahlungen an Bedürftige Personen im Ausland vom 21.01.2026

Text der Petition

Ich bitte den Bundestag, eine Härtefallregelung zu schaffen, damit Unterhaltszahlungen an Bedürftige in Ländern ohne funktionierendes Bankensystem (z. B. Syrien) auch ohne Überweisungsnachweis steuerlich anerkannt werden können – etwa durch alternative Belege wie eidesstattliche Erklärungen oder Reisebelege. Die ab 2025 geltende Nachweispflicht ist in solchen Fällen unzumutbar und benachteiligt humanitäre Hilfe.

Begründung

Ab dem Veranlagungsjahr 2025 sieht das Einkommensteuerrecht vor, dass Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen im Ausland nur noch dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn der Nachweis über eine formelle Banküberweisung erbracht wird.

Diese Regelung benachteiligt jedoch eine Vielzahl von Steuerpflichtigen in Deutschland, die Familienangehörige in Krisen- und Kriegsregionen wie Syrien unterstützen. In diesen Ländern existiert oft kein funktionierendes Bankensystem. Internationale Überweisungen sind wegen politischer Instabilität, Sanktionen, technischer Infrastrukturprobleme oder schlichtweg fehlender Bankkonten faktisch nicht möglich.

Viele der unterstützten Personen sind hochbetagt, über 70 Jahre alt, gesundheitlich eingeschränkt und nicht in der Lage, ein Bankkonto zu führen oder digitale Zahlungsprozesse zu verstehen. Auch das SWIFT-System ist in Syrien größtenteils nicht einsatzfähig. Für viele Betroffene sind Barzahlungen durch Reisende oder Boten die einzige praktikable Möglichkeit, um lebensnotwendige Unterstützung zu erhalten.

Zahlreiche in Deutschland lebende Steuerzahler – oft hervorragend integriert, beruflich engagiert und finanziell leistungsfähig – leisten regelmäßig Unterhaltszahlungen an ihre Angehörigen. Sie dokumentieren diese Zahlungen bisher mit alternativen Nachweisen (z. B. Empfangsbestätigungen, Reisebelegen, eidesstattlichen Erklärungen), die in der Vergangenheit vielfach von den Finanzämtern anerkannt wurden.

Die ab 2025 geltende Regelung verhindert nun, dass diese nachweislich geleisteten Hilfen steuerlich berücksichtigt werden – obwohl Bedürftigkeit vorliegt. Es handelt sich nicht um steuerliche Gestaltung, sondern um humanitäre Verantwortung.

Diese gesetzliche Neuerung führt zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Schlechterstellung bestimmter Gruppen und widerspricht dem verfassungsrechtlichen Gleichheits- und Sozialstaatsprinzip. Die aktuelle Ausgestaltung trifft nicht Missbrauch, sondern Menschen, die familiäre und soziale Verantwortung übernehmen – unter schwierigsten Bedingungen.

Ich bitte daher den Deutschen Bundestag, sich für eine Härtefallregelung einzusetzen, die bei objektiv unmöglicher Banküberweisung die Anerkennung von alternativen Nachweisen erlaubt. Die Finanzverwaltung soll in diesen Fällen klare Prüfkriterien vorgeben, um Missbrauch zu vermeiden, aber echte Notlagen angemessen zu berücksichtigen.

Diese Maßnahme wäre ein Zeichen der sozialen Gerechtigkeit und würde dazu beitragen, dass humanitäre Hilfe nicht steuerlich bestraft wird.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben