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Petition 193890

Medien

Veröffentlichung gesundheitsbezogener Inhalte nur bei deutlich erkennbarer Angabe nachvollziehbarer Quellen vom 21.01.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird darum gebeten, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, nach der Personen und Organisationen, die öffentlich gesundheitsbezogene Inhalte verbreiten (z.B. in sozialen Medien, Blogs, Videos, Podcasts oder Newslettern), verpflichtet werden, ihre wesentlichen Informationsquellen deutlich erkennbar anzugeben.

Begründung

Schutz der Gesundheit der Bevölkerung
Gesundheitsbezogene Inhalte in sozialen Netzwerken und anderen Online‑Formaten haben erheblichen Einfluss auf das Verhalten vieler Menschen. Falschinformationen oder unbelegte Behauptungen können dazu führen, dass Medikamente falsch eingenommen, notwendige Behandlungen unterlassen oder wirkungslose beziehungsweise schädliche „Therapien“ angewendet werden. Eine Pflicht zur Quellenangabe würde die Nachvollziehbarkeit von Aussagen verbessern und zu sachlich fundierten Entscheidungen beitragen.

Transparenz und Nachprüfbarkeit
Durch die Verpflichtung zur Angabe der verwendeten Quellen (z.B. Leitlinien, wissenschaftliche Studien, Institutionen wie RKI, BZgA oder WHO) könnten Nutzerinnen und Nutzer besser einschätzen, ob eine Aussage fachlich begründet ist. Dies stärkt Transparenz und ermöglicht Mediennutzerinnen und -nutzern, Informationen kritisch zu prüfen und weiter zu recherchieren.

Eindämmung von Desinformation
Die Verbreitung von Gesundheitsdesinformation – etwa zu Impfungen, Infektionskrankheiten, Krebsbehandlungen oder Ernährung – stellt ein wachsendes Problem dar. Anbieter unseriöser Gesundheitsinformationen nutzen häufig die Anonymität und mangelnde Nachvollziehbarkeit im Netz. Eine gesetzliche Pflicht zur Quellenangabe würde es erschweren, unbelegte oder frei erfundene Behauptungen als vermeintliche „Fakten“ darzustellen und könnte so die Verbreitung von Desinformation eindämmen.

Stärkung seriöser Anbieter
Ärztinnen und Ärzte, wissenschaftliche Einrichtungen, Krankenkassen und andere seriöse Akteure geben ihre Quellen häufig bereits freiwillig an. Eine allgemeine Pflicht zur Quellenangabe würde diejenigen stärken, die verantwortungsvoll mit Gesundheitsinformationen umgehen, und einen faireren Rahmen gegenüber Anbietern schaffen, die aktuell ohne jede Transparenz auftreten.

Mögliche Ausgestaltung der Regelung

Geltung für gesundheitsbezogene Aussagen, die sich an die Allgemeinheit richten und potenziell Einfluss auf Prävention, Diagnostik oder Therapie haben.

Pflicht zur zumindest kurzen Angabe der wesentlichen Quellen (z.B. Link, Kurzbezeichnung der Leitlinie, Studie oder Behörde).

Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, insbesondere für private Gelegenheitsäußerungen; Fokus auf Accounts/Angebote mit Reichweite oder wiederholter gesundheitsbezogener Kommunikation.

Einbettung in bestehende Regelungen zu Verbraucherschutz, Telemedien, medizinischer Werbung oder Plattformregulierung.

Ich bin der Auffassung, dass eine solche Regelung einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Gesundheit, zur Transparenz im digitalen Raum und zur Bekämpfung von Gesundheitsdesinformation leisten kann.

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