Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von Bundeshochschulen zu schaffen, die Aufgaben von gesamtstaatlicher Bedeutung wahrnehmen.
Hierzu soll das Grundgesetz um eine Kompetenznorm ergänzt werden, die dem Bund die Möglichkeit eröffnet, Hochschulen in eigener Trägerschaft zu errichten oder bestehende Einrichtungen zu übernehmen, sofern deren Aufgaben bundesweit wirken.
Begründung
Deutschland steht vor strukturellen Herausforderungen, die nicht mehr allein im Rahmen eines ausschließlich ländergetragenen Hochschulsystems bewältigt werden können. Digitalisierung, Cybersicherheit, Schutz kritischer Infrastrukturen, demografischer Wandel, Gesundheitsversorgung, Verwaltungsmodernisierung und die Sicherung wissenschaftlicher Exzellenz sind Aufgaben, die in ihrer Natur gesamtstaatlich sind. Gleichwohl existiert bislang keine klare Möglichkeit, Hochschulen in Bundesverantwortung für solche Querschnittsaufgaben zu errichten oder bestehende Einrichtungen mit bundesweiter Funktion in die Trägerschaft des Bundes zu überführen.
Das führt zu mehreren Problemen: Erstens tragen einzelne Länder finanzielle und strukturelle Lasten für Einrichtungen, deren Wirkung faktisch bundesweit ist – besonders sichtbar bei der FernUniversität in Hagen, die Studierende aus allen Bundesländern und der Welt versorgt, aber im Kern aus dem Haushalt eines Landes finanziert wird. Zweitens fehlt eine institutionelle Bündelung strategischer Zukunftsfelder: Es gibt keine Bundesuniversität für Digitalisierung und Künstliche Intelligenz, keine zentrale Public‑Health‑Universität, keine bundesweite Weiterbildungsuniversität und keine reine Graduiertenuniversität, obwohl der Bedarf an koordinierter Forschung und Qualifizierung in diesen Bereichen stetig wächst. Drittens bleibt das deutsche Hochschulsystem im internationalen Vergleich hinter Modellen zurück, die eine klare Arbeitsteilung zwischen Bund und Gliedstaaten kennen.
Andere föderale Staaten – insbesondere die Schweiz mit dem ETH‑Bereich – zeigen, dass ein duales System aus kantonalen bzw. Landeshochschulen und wenigen, klar definierten Bundeshochschulen zu Effizienz, Profilbildung und internationaler Sichtbarkeit führt, ohne den Föderalismus auszuhöhlen. Bundeshochschulen übernehmen dort Aufgaben von nationaler Bedeutung, während die Gliedstaaten weiterhin für die Breite der Hochschullandschaft verantwortlich bleiben. Ein vergleichbares Modell in Deutschland würde die Länder nicht schwächen, sondern gezielt entlasten: Der Bund könnte Einrichtungen tragen, deren Aufgaben und Zielgruppen ohnehin bundesweit sind, während die Länder ihre Ressourcen auf regionale Profilbildung und Grundversorgung konzentrieren.
Die vorgeschlagene Ergänzung des Grundgesetzes um eine Kompetenznorm, die dem Bund die Errichtung und Trägerschaft von Hochschulen für Aufgaben von gesamtstaatlicher Bedeutung ermöglicht, schafft hierfür einen klaren, rechtsstaatlich sauberen Rahmen. Sie würde es erlauben, etwa die FernUniversität Hagen in Bundesverantwortung zu überführen, eine Bundesweiterbildungsuniversität für lebenslanges Lernen zu schaffen, eine Bundesgraduiertenuniversität für Master‑ und Promotionsprogramme zu etablieren und missionsorientierte Bundesuniversitäten in den Bereichen Digitalisierung, Sicherheit, Gesundheit und ÖV/Staatswissenschaften aufzubauen. Diese Einrichtungen würden das bestehende Hochschulsystem ergänzen.