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Petition 193961

Erbschaftsteuer

Änderung der erbschaftsteuerrechtlichen Regelungen für Unternehmen in Privatbesitz vom 22.01.2026

Text der Petition

Die erbschaftsteuerrechtlichen Regelungen für Unternehmen in Privatbesitz sind dahingehend zu ändern, dass der im Erbfall anfallende Steuerbetrag grundsätzlich durch die Übertragung entsprechender Unternehmensanteile auf den Staat erbracht wird. Diese Anteile vermitteln dem Staat einen wert- und gewinnbezogenen Anspruch, der den Grundsätzen des Aktien- bzw. Beteiligungsrechts unterliegt, unabhängig von der jeweiligen Rechtsform des Unternehmens.

Begründung

Es widerspricht dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, dass ausgerechnet diejenigen, die besonders stark von der Gesellschaft profitieren, nur gering oder gar nicht zur Erbschaftsteuer beitragen. Zugleich kann es aber auch nicht im gesellschaftlichen Interesse liegen, Unternehmen durch Erbschaftssteuern in finanzielle Not zu bringen.

Durch die Übertragung von Firmenanteilen bleibt die unternehmerische Kontrolle vollständig bei den Erben. Insbesondere bleibt dabei die funktionale Einheit des Unternehmens erhalten. Der Staat erhält entsprechend dem ererbten Anteil lediglich einen jährlichen Gewinnanteil oder eine wertentsprechende Beteiligung nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Regeln.

Ein Anspruch auf den unveränderten Erhalt der Unternehmensgröße besteht nicht wie auch in anderen erbrechtlichen Konstellationen. Dennoch bleibt der Wille des Erblassers zur Weitergabe von Unternehmen und Leitung unberührt. Den Erben steht es frei, den staatlichen Anteil finanziell abzulösen.

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