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Petition 193988

Umwelt und Gesundheit

Gesetzliches Verbot von Geschirrspül-Tabs/ausschließlicher Verkauf pulverförmiger Spülmaschinenreiniger mit Dosierhilfe vom 23.01.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, ein gesetzliches Verbot von Geschirrspül-Tabs zu prüfen und stattdessen den ausschließlichen Verkauf von pulverförmigen Spülmaschinenreinigern mit verbindlichen Dosierhilfen und klaren Dosierangaben vorzuschreiben. Zusätzlich wird eine verpflichtende Kennzeichnung von Klarspülern mit Hinweisen zur sparsamen Dosierung, zu Überdosierungsrisiken und zu möglichen Alternativen gefordert.

Begründung

Geschirrspül-Tabs sind konstruktionsbedingt starr hoch dosiert und lassen keine Anpassung an Maschinenbreite, Beladungsmenge oder Verschmutzungsgrad zu. Dies führt in privaten Haushalten zu einer systematischen Überdosierung. Überschüssige Tenside, Enzyme und Hilfsstoffe gelangen über das Abwasser in Kläranlagen und stellen dort eine vermeidbare Zusatzbelastung dar. Sie erhöhen den Energie- und Kostenaufwand, können biologische Reinigungsprozesse beeinträchtigen und tragen zur Belastung von Gewässern bei.

Pulverförmige Spülmaschinenreiniger ermöglichen hingegen eine bedarfsgerechte Dosierung und sind technisch bewährt. Sie erlauben es Verbraucherinnen und Verbrauchern, die eingesetzte Wirkstoffmenge deutlich zu reduzieren, ohne die Reinigungsleistung zu beeinträchtigen.

Auch Klarspüler werden häufig routinemäßig eingesetzt, obwohl sie technisch nicht in jedem Spülgang erforderlich sind. Da sie als Vorratsprodukt dosiert werden, bleiben Überdosierungen oft unbemerkt. Klarspüler gelangen vollständig in das Abwasser und stellen eine zusätzliche, vermeidbare Belastung für Kläranlagen und Gewässer dar. Vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern ist zudem nicht bekannt, dass Klarspüler stark reduziert, zeitweise weggelassen oder durch einfache Alternativen ersetzt werden können.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen dem Schutz von Umwelt und Gewässern, der Entlastung von Kläranlagen sowie dem vorsorgenden Gesundheits- und Verbraucherschutz. Sie stellen keine Einschränkung dar, sondern ermöglichen eine sachgerechte, transparente und nachhaltige Nutzung von Spülmaschinenreinigern.

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