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Petition 194363

Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

Automatisierung von Sanktionsverfahren/gesetzlicher Schutz von Mitarbeitenden vor Diffamierung vom 28.01.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird eine Reform des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch im Hinblick auf die Automatisierung von Sanktionsverfahren sowie den gesetzlichen Schutz von Mitarbeitenden vor Diffamierung gefordert.

Begründung

Sehr geehrte Damen und Herren,

​ich wende mich heute an Sie, um auf eine systemische Fehlentwicklung aufmerksam zu machen, die die psychische Gesundheit der Beschäftigten gefährdet und die Effizienz der Verwaltung massiv behindert.

​1. Sanktionen als Belastungen für Mitarbeitende

Das aktuelle System ist so konzipiert, dass ein pflichtwidriges Verhalten von Kunden/Kundinnen (z. B. unentschuldigtes Meldeversäumnis, ausbleibende Bewerbungsbemühung) sowohl für die Vermittlung als auch die Sachbearbeitung ein massives Mehr an Arbeitsaufkommen bedeutet. Wenn Vermittelnde geltendes Recht umsetzen und sanktionieren, wird zusätzlich zu den Dokumentationspflichten mit komplexen Prüfprozessen und Dokumentenerstellungen belastet. Dies führt in der Praxis dazu, dass das System Fehlverhalten tendenziell „belohnt“, da Wegschauen weniger Arbeit verursacht als konsequentes Handeln.


2. Schutz vor taktischer Diffamierung

Ein gravierendes Problem ist die zunehmende Tendenz, Mitarbeitende persönlich anzugreifen, wenn rechtmäßige Entscheidungen getroffen werden. Es ist trauriger Alltag, dass Kolleginnen und Kollegen völlig haltlos der „Diskriminierung“ oder des „Rassismus“ bezichtigt werden, sobald Leistungen rechtmäßig gekürzt oder Forderungen gestellt werden. Diese Vorwürfe werden oft taktisch eingesetzt, um Mitarbeitende einzuschüchtern oder bei Vorgesetzten zu diskreditieren. Aktuell müssen sich Betroffene meist privat wehren, was oft aus Angst vor weiterer Eskalation unterbleibt. Die Jobcenter tendieren zwecks der Deeskalation eher dazu, dass "Kundenfreundlichkeit" höher gehalten wird, als der Respekt gegenüber den Amtstragenden.


3. Meine Forderungen zur Systemreform:

Automatisierung von Meldeversäumnissen: Wenn Kundinnen/ Kunden ohne gültige Entschuldigung (z. B. AU) nicht zum Termin erscheinen, muss das System nach einer Karenzzeit von 18 Tagen automatisch eine Sanktion generieren. Der menschliche Faktor muss hier entfallen, um Mitarbeitende aus der Schusslinie zu nehmen und den Verwaltungsaufwand zu minimieren.

Automatisierte Strafanzeige bei Ehrdelikten: Bei nachweislich unwahren Tatsachenbehauptungen (wie unbegründeten Rassismus-Vorwürfen gegen Mitarbeitende im Dienst) muss der Dienstherr gesetzlich verpflichtet werden, automatisch Strafanzeige wegen Verleumdung oder übler Nachrede zu erstatten. Es darf nicht die private Aufgabe der Mitarbeitenden sein, ihre Ehre gegen berufliche Angriffe zu verteidigen.

​Trennung von Beratung und Sanktion: Sanktionen sollten durch eine zentrale, anonymisierte Stelle oder einen digitalen Algorithmus erlassen werden, damit die Beratungsbeziehung vor Ort nicht durch Aggressionspotential belastet wird.

​Diese Maßnahmen würden nicht nur die Sicherheit und psychische Integrität der Jobcenter-Mitarbeitenden schützen, sondern auch die Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit im Sozialsystem stärken.

Ich bitte Sie, diese Anregungen in die politische Debatte bzw. in die gewerkschaftliche Arbeit aufzunehmen.

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