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Petition 194472

Grundsicherung

Grundlegende Reform der Regelungen für Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung bei Erwerbsminderung) vom 30.01.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, die gesetzlichen Regelungen für Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung bei Erwerbsminderung) grundlegend zu reformieren. Ziel ist es, die Angemessenheitsgrenzen für Wohnraum sowie die Kriterien für Mobilitätshilfen (z. B. Kfz-Kosten) an die besonderen gesundheitlichen und psychischen Bedarfe dieser Personengruppe anzupassen, anstatt sie pauschal mit Beziehern von SGB II gleichzusetzen.

Begründung

Menschen im SGB XII-Bezug sind aufgrund chronischer Krankheiten oder Behinderungen dauerhaft voll erwerbsgemindert. Viele von uns, so auch ich, leisten dennoch 40 Stunden Arbeit pro Woche auf dem zweiten Arbeitsmarkt (z. B. in Werkstätten für Menschen mit Behinderung).
Aktuell scheitern notwendige Wohnungswechsel oft an starren Mietobergrenzen, die keine Rücksicht auf die psychische oder körperliche Gesundheit nehmen. Für Menschen mit Angst- und Panikstörungen, Depressionen ect ist ein ruhiger, ausreichend großer Rückzugsort (ca. 35–40 qm) kein Luxus, sondern eine medizinische Notwendigkeit. Eine Unterbringung in lauten Sozialbauten oder extrem beengten Wohnungen (unter 30 qm) führt nachweislich zur Verschlechterung des Gesundheitszustands und provoziert teure Klinikaufenthalte.
Zudem wird die Mobilität behindert. Wenn öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrdienste aufgrund einer Behinderung nicht nutzbar sind, muss der Erhalt eines eigenen Kfz unbürokratisch gefördert werden. Wer arbeiten will und kämpft, darf vom System nicht durch Tabellenwerte an der Teilhabe gehindert werden. Wir fordern eine Behandlung, die unsere Würde und unseren Einsatz trotz Erwerbsminderung respektiert

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