Text der Petition
Rückwirkende Anerkennung der Aktivrente aus vorausgegangenen Jahren
Begründung
Begründung
Viele Rentnerinnen und Rentner haben bereits in den vergangenen Jahren über die Regelaltersgrenze hinaus gearbeitet und damit aktiv zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes, zur Sicherung von Fachwissen sowie zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme beigetragen.
Mit der Einführung der Aktivrente erkennt der Gesetzgeber nun ausdrücklich an, dass dieses Engagement förderungswürdig ist. Die steuerliche Entlastung stellt dabei keine neue Leistung dar, sondern eine Anerkennung bereits erbrachter gesellschaftlicher Leistungen.
Personen, die schon vor Inkrafttreten der Regelung:
• die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hatten,
• weiterhin erwerbstätig waren und
• regulär Einkommensteuer auf ihr Erwerbseinkommen entrichtet haben,
wurden gegenüber später begünstigten Personen ungleich behandelt, obwohl ihre Lebens- und Arbeitsleistung identisch war.
Diese Ungleichbehandlung ist sachlich nicht gerechtfertigt, da:
• der Zweck der Aktivrente (Förderung längerer Erwerbstätigkeit) bereits erfüllt wurde,
• die Betroffenen im Vertrauen auf geltendes Recht erhebliche Steuerzahlungen geleistet haben,
• eine rückwirkende Anerkennung ein Zeichen von Fairness und Wertschätzung wäre.
________________________________________
Appell:
1. Eine rückwirkende steuerliche Anerkennung der Aktivrente für Rentnerinnen und Rentner, die bereits vor dem Inkrafttreten die Voraussetzungen erfüllt haben.
2. Die Möglichkeit zur nachträglichen steuerlichen Entlastung, z. B. durch:
Steuererstattungen,
pauschale Freibeträge für zurückliegende Jahre oder
eine alternative Ausgleichszahlung.
3. Eine rechtssichere und unbürokratische Umsetzung, insbesondere für bereits bestandskräftige Steuerbescheide.