Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, für ambulante, ärztliche Leistungen ein Zuzahlungssystem wie bei Zahnärzten einzuführen. Bei "besseren" OP-Alternativen sollte die Krankenkasse die gesetzlich vorgesehene Kassenleistung erstatten. Den Rest soll der Patient selbst draufzahlen dürfen.
Begründung
Dies ist seither verboten. Bisher gilt: „Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“ Gibt es z. B. bei einer Hallux-OP die Möglichkeit, statt der größeren, nickelummantelten Schraube eine kleinere Titan-Ausführung zu verwenden, verbunden mit kleineren Schnitten, geringeren Schmerzen, schnellerer Heilung, muss die gesamte Leistung privat bezahlt werden. Bei Zahnärzten ist das anders. Hier übernimmt die Krankenkasse, was die Kassenleistung kosten würde. Den Rest zahlt der Patient selber drauf. Es geht hier ausschließlich um ambulante Operationen, die Kassenpatienten bei Bedarf genau so erhalten wie Privatpatienten. Der Unterschied liegt nur in der Ausführung. Diese ist bei Kassenpatienten von der Gesetzlichen Krankenversicherung genau festgelegt. Hier sollte der Arzt und der Patient die Wahl haben.